Gesundheitliche Einzelfallbewertung von Schimmelpilztoxinen in Popcornmais

Stellungnahme Nr. 041/2019 des BfR vom 22. Oktober 2019.

Ochratoxin A (OTA) gehört zu den Schimmelpilzgiften, die in der Fachsprache als Mykotoxine bezeichnet werden. Schimmelpilze der Gattungen Penicillium und Aspergillus produzieren OTA. Es kann in verschiedenen Lebens- oder Futtermitteln, wie beispielsweise Getreide und Getreideprodukten, Hülsenfrüchten, Kaffee, Trauben oder Wein, aber auch in Ölsaaten wie Sonnenblumen- und Kürbiskernen, nachgewiesen werden. Bei chronischer Aufnahme von OTA können sich Nierenschäden beim Menschen entwickeln. Darüber hinaus wurden im Tierversuch auch krebserzeugende Wirkungen gezeigt.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) um eine Einzelfallbewertung gebeten. Dabei ging es um die gesundheitliche Bewertung einer Probe Popcornmais mit einem Gehalt an OTA von 8,7 Mikrogramm (μg) pro Kilogramm (kg).

Das BfR kommt bei der Einzelfallbewertung zu folgendem Ergebnis: Eine gesundheitliche Beeinträchtigung ist selbst bei langzeitigem Durchschnitts- oder Vielverzehr von Popcornmais mit dem oben genannten Gehalt an OTA unwahrscheinlich. Allerdings muss berück- sichtigt werden, dass Erwachsene mit hohem Konsum von Popcornmais mit einem OTA- Gehalt von 8,7 μg pro kg die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge („tolerable weekly intake“, TWI) für OTA bereits zu 91 % ausschöpfen.

Bei Kindern und Jugendlichen beträgt die Ausschöpfung bei hohem Konsum 41 % bzw. 65 %. Bei einer zusätzlichen Aufnahme von OTA über andere Lebensmittel, die ebenfalls OTA enthalten, kann der TWI überschritten werden. Bei einer langzeitigen Überschreitung des TWI sind gesundheitliche Beeinträchtigungen möglich.

Zu berücksichtigen ist die Tatsache, dass es sich hierbei um eine Einzelfallbewertung handelt, das heißt, der gesundheitlichen Bewertung lag nur eine Probe Popcornmais zugrunde. In dieser Probe Popcornmais wurde der Höchstgehalt für OTA gemäß Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 überschritten. Dem BfR liegen keine weiteren Daten zu OTA-Gehalten in Pop- cornmais vor.

Gegenstand der Stellungnahme

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bittet das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) um gesundheitliche Bewertung einer Probe Popcornmais (nicht gepoppt) mit einem Gehalt an Ochratoxin A (OTA) in Höhe von 8,7 Mikrogramm (μg) pro Kilogramm (kg).

Ergebnis

Das BfR kommt bei der Betrachtung realitätsnaher Szenarien für Kinder (3-<5 Jahre), Ju- gendliche (14-<18 Jahre) und Erwachsene (18-<65 Jahre) zu dem Schluss, dass das Auftre- ten einer gesundheitlichen Beeinträchtigung sowohl bei einem kurzzeitigem Hochverzehr als auch bei einem langzeitigen Durchschnitts- oder Vielverzehr von Popcornmais mit einem OTA-Gehalt in Höhe von 8,7 μg pro kg unwahrscheinlich ist.

Vollständiges Dokument

Quelle: BfR