Isoflavone für die Wechseljahre: Risiken möglich, Nutzen fragwürdig

Marktcheck der Verbraucherzentralen auf www.klartext-nahrungsergaenzung.de.

Nahrungsergänzungsmittel mit Soja- oder Rotklee-Isoflavonen versprechen Abhilfe bei Wechseljahresbeschwerden. Nachgewiesen ist die Wirkung nicht. Ob isoflavonhaltige Produkte gesundheitlich unbedenklich sind, ist wegen mangelnder Datenlage bisher auch nicht vollständig geklärt. Die Verbraucherzentralen haben in einem Marktcheck 22 isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel auf Zusammensetzung, Dosierung und Werbeaussagen hin geprüft. Das Ergebnis: Die Mehrheit der Produkte überschreitet die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) empfohlene maximale Tagesdosis für Isoflavone. Teils wird mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben geworben.

Gesundheitsrisiken durch fehlende Höchstmengen

Die EFSA empfiehlt eine maximale tägliche Verzehrsmenge für isolierte Isoflavone von 100 mg für Soja-Isoflavone und 43,5 mg für Rotklee-Isoflavone. Über 60 Prozent der Produkte überschritten diese Werte. Problematisch für die Bewertung ist, dass die EFSA nur Orientierungswerte angibt und diese Werte nur für gesunde Frauen nach den Wechseljahren gelten. Solche Empfehlungen fehlen für Frauen in den Wechseljahren, die meist gezielt in der Produktewerbung angesprochen werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt auch diesen Betroffenen, die Orientierungswerte einzuhalten.

Problematisch ist es, wenn zusätzlich täglich sojahaltige Lebensmittel wie Soja-Drinks oder Fleischersatzprodukte auf Sojabasis verzehrt werden. „Weil keine Daten zur Wirksamkeit und zur Sicherheit für Frauen in den Wechseljahren vorliegen, raten wir von diesen Produkten ab“, so Jutta Saumweber, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bayern. Frauen, die an einem östrogenabhängigen Brust- oder Gebärmutterkrebs erkrankt sind oder erkrankt waren, rät das BfR von der Einnahme isoflavonhaltiger Nahrungsergänzungsmittel ab.

Wichtige Warnhinweise fehlen

Die Anbieter der überprüften Produkte ignorieren auch den von der EFSA empfohlenen Warnhinweis zur maximalen Einnahmedauer (Produkte mit Soja-Isoflavonen: zehn Monate, Produkte mit Rotklee-Isoflavonen: drei Monate). Das gleiche gilt für den notwendig erachteten Hinweis, vor der Einnahme isoflavonhaltiger Produkte ärztlichen Rat einzuholen. Nur auf einem Produkt waren entsprechende Warnhinweise aufgedruckt.

Werbung mit Gesundheitsversprechen

Sechs Produkte fielen auf wegen unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben, z. B. dass Soja-Isoflavone einen positiven Einfluss bei Wechseljahresbeschwerden hätten. Das ist verboten, da die gesundheitliche Wirkung dieser Stoffe nicht nachgewiesen ist. Hinzu kamen Gesundheitsaussagen zu Vitaminen, die von der EU ebenfalls nicht zugelassen sind.

Registrierung mangelhaft

Eine Anfrage beim zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat gezeigt: Über die Hälfte der Produkte war beim BVL nicht registriert und existiert für die Behörden faktisch nicht. Dennoch konnten alle Produkte im Handel oder Internet gekauft werden.

Tipp

Frauen sollten auf keinen Fall ohne Rücksprache mit dem Arzt isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel einnehmen. Ein gesundheitsbewusster Lebensstil mit ausreichend Bewegung an der frischen Luft und einer ausgewogenen Ernährung hat auch in den Wechseljahren positive Effekte.

Forderungen

  • Der Gesetzgeber muss verbindliche Höchstmengen für Isoflavone in Nahrungsergänzungsmitteln festlegen.
  • Das bisherige Anzeigeverfahren für Nahrungsergänzungsmittel muss durch eine behördliche Prüfung und Zulassung ersetzt werden.

Der ausführliche Ergebnisbericht ist nachzulesen unter www.klartext-nahrungsergaenzung.de.

Hintergrund-Info

Isoflavone sind sekundäre Pflanzenstoffe, die dem Östrogen chemisch sehr ähnlich sind und daher auch hormonähnlich wirken können. Sie werden als Phytoöstrogene oder Pflanzenhormone bezeichnet und kommen insbesondere in Sojabohnen oder Rotklee vor.

Ingrid Kreuzer-Pofandt, Referatsleiterin

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Quelle: Verbraucherzentrale Bayern