Reform der Gentechnik-Vorschriften: Die Wissenschaft drängt, die Politik zaudert

Eigentlich müsste sie auf der Tagesordnung der neuen EU-Kommission weit oben stehen: Die Reform der Gentechnik-Vorschriften. Wissenschaftlich schon seit Jahren überholt, blockieren sie neue, bessere Verfahren wie Genome Editing – nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Pflanzenzüchtung. Außerhalb Europas haben bereits fast alle großen Agrarländer ihre Vorschriften angepasst. Doch so sehr das Problem auch drängt: Die neue EU-Kommission unter Ursula von der Leyen, noch immer nicht im Amt, scheint es weiter auf die lange Bank schieben zu wollen.

Das Urteil hat alle kalt erwischt: Am 25. Juli 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass Pflanzen und Tiere, bei denen einzelne DNA-Bausteine mit neuen Verfahren wie Genome Editing oder der Genschere CRISPR/Cas „umgeschrieben“ wurden, unter das Gentechnik-Gesetz fallen – und damit bei Zulassung, Kennzeichnung und Sicherheitsbewertung den gleichen Regeln unterliegen wie GVO (gentechnisch veränderte Organismen).

Allerdings entschieden die Richter in Luxemburg nicht über eine wissenschaftliche Frage. Als Juristen interpretierten sie lediglich die aktuell geltende EU-Gentechnik-Verordnung. Beschlossen wurde diese 2001, doch die entscheidenden Passagen – die Definition, was denn unter „Gentechnik“ zu verstehen sei – stammen noch aus den 1990er Jahren. Damals wären Techniken wie Genome Editing – das kontrollierte Herbeiführen punktueller Mutationen – als utopisch abgetan worden. Basis der damaligen Gesetze war ein striktes Entweder-Oder – GVO oder natürliche Züchtung. Dieses grobe Raster, das den damaligen Wissensstand widerspiegelt, bestimmt die rechtliche Systematik bis heute. Etwas Neues „dazwischen“ wie Genome Editing fällt da hindurch.

Vollständiger Beitrag

Quelle: Forum Bio- und Gentechnologie e.V.