Zum Rückruf von mit Listerien belasteten Wurstprodukten der Firma Wilke

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb keimbelasteter Fleisch- und Wurstwaren hat das hessische Verbraucherschutzministerium am 7.10.2019 eine Liste mit Markennamen und Produktnamen des Unternehmens Wilke veröffentlicht. Darauf macht das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium (MULNV) aufmerksam und nimmt dies zum Anlass auch zu kontrollieren, ob die Unternehmen ihren Rückrufverpflichtungen nachkommen. Was Verbraucher wissen müssen: Der Rückruf der Firma und des Kreises Waldeck-Frankenberg gilt für sämtliche Waren der Firma. Diese Produkte sind an der Veterinärkontrollnummer DE EV 203 EG auf jeder Packung zu identifizieren. Alle in Frage kommenden Inverkehrbringer wurden informiert und müssen sicherstellen, dass keine potentiell betroffene Ware mehr vertrieben oder verarbeitet wird.

Nach derzeitigem Stand liegen dem MULNV keine Informationen darüber vor, dass in Nordrhein-Westfalen mit Listerien kontaminierte Lebensmittel der Firma Wilke gefunden wurden. Auch liegen dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium keine aktuellen Informationen über Erkrankungszahlen in NRW vor, die auf einen Verzehr belasteter Wurstwaren der Firma Wilke zurückgeführt werden könnten. Das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) erstellt einen wöchentlichen Infektionsbericht zur Listeriose, die aktuellsten Zahlen liegen für die 39. KW vor.

Aus Vorsorgegründen hat das MULNV landesweite Kontrollen veranlasst, um zu überprüfen, ob alle Produkte aus dem Verkehr genommen wurden. Auch nimmt das MULNV den Vorfall zum Anlass und lässt vorsorglich mit Schwerpunktkontrollen Unternehmen überprüfen, die in der Vergangenheit schon einmal in punkto Listerien auffällig geworden sind. Das Ministerium geht davon aus, dass fast alle Kreise in Nordrhein-Westfalen betroffen waren, da Kundenbeziehungen zu Firmen in fast allen Kreisen in Nordrhein-Westfalen bestehen. Nach Prüfung der aktuellen Informationen geht das LANUV davon aus, dass Waren des Unternehmens an weit über 100 Kunden in Nordrhein-Westfalen geliefert wurden. Die Bandbreite reicht von Einzelhändlern über Zwischenhändler bis hin zu Großküchen. Die Behörden prüfen weiter, ob und in welchem Umfang die Ware weiter vertrieben und verarbeitet wurde.

Zur Frage der Konkretisierung und der Veröffentlichung der Vertriebsliste ist das MULNV in Gesprächen mit anderen Bundesländern. Dies bedarf einer engen Abstimmung insbesondere mit dem federführend zuständigen hessischen Verbraucherschutzministerium. Hier konnte bislang noch kein Einvernehmen erzielt werden.

Hintergrund

Am Mittwoch, 2.10.2019, hatte das hessische Verbraucherschutzministerium in einer Schnellwarnmeldung mitgeteilt, dass sämtliche Produkte des Herstellers Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG zurückgerufen werden, weil der Verdacht des Zusammenhangs der Produkte mit Listerioseerkrankungen besteht. Daraufhin hat in Nordrhein-Westfalen das LANUV unmittelbar alle betroffenen Kreise über den Vertrieb von Produkten der hessischen Firma informiert, telefonisch und per E-Mail. Grundlage waren seitens der zuständigen hessischen Behörden übermittelte unbestimmte Kundenlisten. Die Behörden in den Kreisen wiederum haben die potentiell betroffenen Unternehmen kontaktiert.

Derzeit ermittelt die Staatsanwaltschaft im Betrieb der Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG. Sie wird prüfen, welche Rechtsverstöße vorliegen. Grundsätzlich sind Produkthaftungsrecht, Lebensmittelrecht, Ordnungswidrigkeiten und Strafrecht anwendbar.

Grundlagen der Lebensmittelsicherheit

Die Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel liegt grundsätzlich bei den Unternehmen, die Lebensmittel in den Verkehr bringen. Diese müssen verhindern, dass etwa mit Listerien kontaminierte Produkte an die Verbraucherinnen und Verbraucher gelangen. Die Behörden kontrollieren diese Kontrollsysteme der Unternehmen. Sie überprüfen, ob die Unternehmer ihren Verpflichtungen nachgekommen sind. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht der Fall ist, werden entsprechende Maßnahmen angeordnet. Wenn in einem Betrieb durch risikoorientierte amtliche Kontrollen schwere Hygienemängel festgestellt werden, sind diese durch den Lebensmittelunternehmer unverzüglich abzustellen. Die Behörde hat abzuwägen, ob die Produktion weiter fortgeführt werden darf oder diese je nach Schweregrad auszusetzen ist. Das Verbot des Herstellens und Inverkehrbringens von Lebensmitteln kann durch die zuständigen Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsämter erfolgen, also die zuständige Vor- Ort-Behörde oder direkt durch die Landrätin oder den Landrat.

Wenn bekannt wird, dass ein bestimmtes Produkt mit Listerien kontaminiert sein könnte, haben die Unternehmen die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Die Behörden stellen diese Informationen auf der Website www.lebensmittelwarnung.de öffentlich zur Verfügung und kontrollieren den Rückruf der Unternehmen.

Listerien/ Listeriose

Listerien sind in der Natur häufig vorkommende Bakterien. Nur wenige Menschen erkranken aber an der sogenannten Listeriose. Bei gesunden Erwachsenen verläuft die Infektionskrankheit meist unauffällig oder nimmt einen harmlosen Verlauf mit grippeähnlichen Symptomen. Für abwehrgeschwächte Menschen kann die Infektion gefährlich sein.