Bundesministerium legt Verordnungsentwurf vor: Verbrauchertäuschung bei Speiseeis geht weiter!

Speiseeis soll auch weiterhin nach Volumen ausgepreist werden und nicht – wie Verbraucherschützer schon lange fordern – nach Gewicht. So sieht es zumindest der jüngste Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die neue Fertigpackungsverordnung vor.

Damit stellt sich das Ministerium auf die Seite der Industrieeishersteller, die weiterhin durch hohen Lufteinschlag das Volumen von Eis drastisch erhöhen und weiterhin ganz legal ein hohes Preisschild an diese Luftnummer hängen dürfen. Geregelt wird dies durch die Fertigpackungsverordnung.

Die Hinzugabe von Luft macht Speiseeis besonders cremig – aber vor allem günstig in der Herstellung. Wieviel Luft das Eisprodukt enthält, wirkt sich nämlich auf den Grundpreis aus, der hierzulande bei Speiseeis in Volumen angegeben wird.

Die Konsequenz: stark aufgeblasene Eisprodukte wirken im Vergleich zu hochwertigem Speiseeis mit geringem Lufteinschlag besonders preisgünstig.

„Wir sind sehr enttäuscht, dass hier nicht endlich mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen wird“, sagt Kathrin Schreiber, Sprecherin der Allianz für Qualitätsspeiseeis. „Das Ministerium beruft sich bei der Begründung auf die Branchenverbände und deren nicht nachvollziehbarem Argument von zusätzlichen Kosten aufgrund neuer Etikettierung. Dabei werden diese Verbände von wenigen Industriespeiseeisproduzenten dominiert. Die Interessen der Verbraucher fallen hinten runter.“

Nur eine Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht bietet eine sinnvolle Orientierungshilfe beim Preis-Leistungsvergleich von Speiseeis. „Wir setzen uns deshalb für eine Änderung der Kennzeichnungspraxis ein“, so Schreiber weiter. Diese Ansicht teilen auch Verbraucherschützer und fordern daher seit langem eine Änderung der Fertigpackungsverordnung, zugunsten einer transparenten Speiseeis-Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht.

Kathrin Schreiber: „Wir hoffen sehr, dass die Bundesländer eine andere Position entwickeln und hier für den Verbraucherschutz eintreten“.

Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Über die Allianz für Qualitätsspeiseeis

Die Allianz für Qualitätsspeiseeis ist ein Zusammenschluss von Herstellern von qualitativ hochwertigem Speiseeis. Uns vereint der Anspruch an höchste Produktqualität und Transparenz gegenüber unseren Kundinnen und Kunden. Unser Speiseeis stellen wir aus wenigen ausgesuchten Zutaten und mit sehr geringem Lufteinschlag her. In Abgrenzung zu den Branchenverbänden setzen wir uns daher für die Abschaffung der nationalen Ausnahmeregelung zur Kennzeichnung von Speiseeis nach Volumen ein. Wir teilen die Auffassung von Verbraucherschützern, dass ein sinnvoller Produktvergleich von Speiseeis für Verbraucherinnen und Verbraucher nur dann möglich ist, wenn sich die Grundpreiskennzeichnung auf das Produktgewicht bezieht.

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Quelle: Allianz für Qualitätsspeiseeis, übermittelt durch news aktuell