Untersuchung von Speiseinsekten am CVUA Freiburg

In den vergangenen Jahren haben Speiseinsekten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit der vollumfänglichen Gültigkeit der Novel Food-Verordnung (Verordnung (EU) 2015/2283) am 01. Januar 2018 gab es einen ersten offiziellen Anhaltspunkt zur Vermarktung von Speiseinsekten.

Seit diesem Zeitpunkt wurden für sieben Speiseinsektenspezies Anträge auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel von der Europäischen Kommission auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht (Abb.1). Diese dürfen gemäß der Übergangsverordnung des Artikels 35 (2) der Novel Food-Verordnung, bis eine Entscheidung über ihren Antrag getroffen wurde, weiter in den Verkehr gebracht werden.

Kennzeichnung

Aktuell sind keine spezifischen Kennzeichnungsvorschriften für Speiseinsekten/-produkte vorhanden, weshalb nur die allgemeingültigen Vorgaben der Lebensmittel-Informations-Verordnung (Verordnung (EU) 1169/2011) angewendet werden können.

Zur Beurteilung der Kennzeichnung kann derzeit auch die österreichische Leitlinie für gezüchtete Insekten als Lebensmittel herangezogen werden (BMGF-75210/0003-II/B/13/2017 vom 15.2.2017). Demnach werden folgende zusätzliche Kennzeichnungsangaben für Speiseinsekten/-produkte empfohlen:

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Quelle: CVUA Freiburg