Bundesagrarministerin Julia Klöckner legt Tierschutzbericht 2015-2018 vor

Viele Verbesserungen im Nutztierbereich. Deutschland soll Vorreiter beim Ausstieg aus dem Kükentöten werden.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat heute im Bundeskabinett den aktuellen Tierschutzbericht vorgelegt. Alle vier Jahre informiert das Ministerium damit über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes. Der Bericht dokumentiert, mit welchen konkreten Maßnahmen die Bundesregierung zu einer Verbesserung der Situation von Nutz-, Heim- und Versuchstieren beträgt. Der heute vorgelegte Tierschutzbericht umfasst die Jahre 2015 bis 2018.

Julia Klöckner: „Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert, das ist gut und richtig.  Tiere sind unsere Mitgeschöpfe. Und es ist ein Auftrag, kontinuierlich an Verbesserungen zu arbeiten. Das machen wir. Auch durch Investitionen in Forschung und tierschutzgerechtere Haltungssysteme. In den vergangenen Jahren haben wir gerade im Bereich der Nutztierhaltung viel erreicht.“

Hervorzuheben sei der Erfolg auf dem Weg zum Ausstieg aus dem ethisch nicht vertretbaren Kükentöten. Mit der vom Bundesministerium maßgeblich mitfinanzierten Forschung habe es hier einen Durchbruch gegeben: Seit November 2018 sind in den ersten Supermärkten Eier erhältlich, in deren Produktionskette das Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei angewandt wurde. So wird verhindert, dass männliche Küken überhaupt erst schlüpfen.

Deutschland ist mit der Forschung und den Umsetzungsanstrengungen führend in der EU. Das Ziel der Bundesministerin ist es, bis Ende 2021 als erstes Land aus dem Kükentöten auszusteigen. Um eine entsprechende Vereinbarung zu erreichen, haben bereits mehrere Runde Tische mit der Branche stattgefunden. Denn mit einem Gesetz müssten lange Übergangszeiten eingeräumt werden.

Außerdem arbeitet das Bundeslandwirtschaftsministerium an der Einführung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens – einem Positivkennzeichen wie auch das Bio-Siegel. Damit sollen Produkte, die nachprüfbar und kontrolliert für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung stehen – über die gesetzlichen Standards hinaus – auf den ersten Blick erkennbar werden

Der Blick müsse dabei auch über den Tellerrand und die Ländergrenzen gehen: „Wenn wir verhindern wollen, dass unsere landwirtschaftliche Produktion ins Ausland abwandert und dort zu Bedingungen produziert wird, auf die wir kaum Einfluss haben, brauchen wir europäische Regelungen. Ich setze mich deshalb zum Beispiel dafür ein, dass zukünftig eine verbindliche Regelung zur Kennzeichnung von mehr Tierwohl europaweit vorgeschrieben wird.“

Tierschutz gehe letztlich alle an, so die Ministerin: die Politik, die Wirtschaft und auch die Verbraucher – mit ihrer Entscheidung, was im Einkaufswagen lande. „Wir alle müssen unserer Verantwortung hier gerecht werden.“

Verbesserungen im Nutztierbereich

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte im Jahr 2014 eine umfassende Initiative zur Verbesserung des Tierwohls in Deutschland und Europa auf den Weg gebracht. Der Tierschutzbericht beleuchtet insbesondere die Aktivitäten dieser Initiative. Auf den wichtigsten Handlungsfeldern der Initiative im Bereich Nutztiere konnten im Berichtszeitraum (2015-2018) folgende Ergebnisse erzielt werden:

Nicht-kurative Eingriffe bei Nutztieren beenden

Im Juli 2015 wurde die Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf das Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen und Mastputen von der betroffenen Geflügelwirtschaft und dem BMEL unterzeichnet. Die praktische Umsetzung verläuft wie vereinbart, die Brütereien haben das Kupieren der Schnäbel bei für die Legehennenhaltung in Deutschland vorgesehenen Küken seit dem 1. August 2016 eingestellt.

Schlachten hochträchtiger Tiere verhindern

Nach Paragraph 4 des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes ist es grundsätzlich verboten, Säugetiere (außer Schafe und Ziegen) im letzten Drittel der Trächtigkeit zum Zwecke des Schlachtens abzugeben. Kleine Wiederkäuer wurden im Gesetzgebungsverfahren ausgenommen, da die Haltungsverfahren und sonstigen Rahmenbedingungen grundlegend anders sind als im Bereich der Haltung von z. B. Rindern und Schweinen. Die Regelung ist am 1. September 2017 in Kraft getreten.

Tierwohlkennzeichen

Das BMEL hat die Arbeiten für die Einführung eines freiwilligen staatlichen Tierwohlkennzeichens für bestimmte tierische Produkte, bei deren Erzeugung höhere als die gesetzlichen Mindeststandards eingehalten wurden, aufgenommen. Dieses staatliche Tierwohlkennzeichen wird sich nicht am Konzept der Eierkennzeichnung orientieren. Wesentliche Unterschiede sind insbesondere ein nationaler Rechtsrahmen, eine freiwillige Teilnahme und Anforderungen, denen nicht Haltungssysteme, sondern ressourcen-, management- und insbesondere tierbezogene Kriterien zugrunde liegen. Das Kennzeichen soll im Bereich Schwein starten, später sollen weitere Tierarten einbezogen werden.

Tierschutz auf internationaler und EU-Ebene voranbringen

Die gemeinsame Initiative Deutschlands, Dänemarks und der Niederlande für mehr Tierschutz soll Fortschritte auf EU-Ebene in Gang bringen und zugleich Wettbewerbsverzerrungen verhindern. Bislang wurden eine gemeinsame „Dacherklärung“, ein Positionspapier zum Tierschutz beim Transport, ein Positionspapier zum Tierschutz in der Schweinehaltung, ein Vorschlag zur Einrichtung einer Tierschutz-Informationsplattform auf EU-Ebene sowie ein Positionspapier zur Junghennenhaltung unterzeichnet. Schweden und Belgien sind dem Bündnis zwischenzeitlich beigetreten.

Geschlechtsbestimmung im Ei

Das BMEL verfolgt das Ziel, das Töten von Eintagsküken möglichst schnell mithilfe einer praxistauglichen Alternative zu beenden. Hierzu hat das BMEL die Entwicklung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühnerei seit dem Jahr 2008 mit rund 6,5 Millionen Euro gefördert. Aus dieser Forschung sind zwei unterschiedliche Verfahren zur Geschlechtsbestimmung hervorgegangen, ein endokrinologisches und ein spektroskopisches Verfahren. Seit dem 8. November 2018 sind in einigen Supermärkten Eier erhältlich, die von Legehennen gelegt wurden, die das Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei durchlaufen haben.

Staatssekretärsausschuss Tierschutz

Der „Staatssekretärsausschuss Tierschutz“ dient dazu, die Vielzahl der Initiativen von Bund und Ländern im Bereich Tierschutz enger abzustimmen. Wesentliche Ergebnisse des Ausschusses bisher: Auslaufen der Kleingruppenhaltung von Legehennen und Abstimmung der Forschungsaktivitäten zum Komplex Schwanzbeißen.

Haltung von Sauen in Kastenständen

Bund und Länder haben sich intensiv über eine Neuregelung der Kastenstandhaltung von Sauen ausgetauscht. Eine solche Neuregelung muss den Tierschutz, aber auch ökonomische Gesichtspunkte berücksichtigen, um weitere Strukturbrüche zu vermeiden. Weitgehende Einigkeit besteht darin, dass die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung dahingehend geändert werden soll, dass zukünftig die zulässige Fixationsdauer im Kastenstand, im Deckzentrum und im Abferkelbereich deutlich reduziert werden soll. Das BMEL hat einen entsprechenden Verordnungsentwurf vorgelegt.

Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen im Bereich Tierschutz

Die Koalitionsvereinbarungen der vergangenen Legislaturperioden haben dem Tierschutz jeweils breiten Raum eingeräumt. In der Koalitionsvereinbarung zur 19. Legislaturperiode sind eine Vielzahl von Themen angesprochen. Entsprechend werden auch in dieser Legislaturperiode unter anderem folgende Schwerpunkte bearbeitet: Schaffung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens, Weiterentwicklung der nationalen Nutztierstrategie und Beendigung des Tötens von Eintagsküken.

Darüber hinaus werden auch die intensiven Aktivitäten zur Erforschung und Anwendung von Alternativmethoden zu Tierversuchen fortgeführt. Zudem werden in verschiedenen anderen Bereichen, wie beispielsweise Wildtier- und Exotenhaltung (Umsetzung der Empfehlungen der Studie „Haltung exotischer Tiere und Wildtiere in Privathand (Exopet)“, Überarbeitung verschiedener Gutachten und Leitlinien des BMEL), illegaler Welpenhandel, Umgang mit Nutztieren bei Tiertransporten und Entwicklung von Ställen für die Zukunft konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes geprüft und umgesetzt.

Den gesamten Bericht finden Sie hier: www.bmel.de/tierschutzbericht

Hintergrund

Die Bundesregierung erstattet mit dem Tierschutzbericht dem Deutschen Bundestag alle vier Jahre einen Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes. Der Berichtszeitraum umfasst die Jahre 2015 bis 2018.

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Quelle: BMEL