EuGH Entscheidung – Aceto Balsamico lediglich Gattungsbezeichnung

„Balsamico“ darf auch aus Deutschland kommen!

Der Europäische Gerichtshof hat in einem heute verkündeten Urteil klargestellt, dass der Begriff „Aceto Balsamico“ als Teil der geschützten geografischen Angabe „Aceto Balsamico di Modena“ lediglich eine Gattungsbezeichnung ist. Die Bezeichnung „Aceto Balsamico“ oder nur „Balsamico“ steht damit auch Erzeugnissen frei, die nicht aus der Region Modena stammen.

Der Entscheidung vorausgegangen war ein langjähriger Rechtsstreit um das Erzeugnis „Deutscher Balsamico“, den die Balema GmbH gegen das Consorzio di Tutela dell’IGP Aceto Balsamico di Modena, das italienische Konsortium zum Schutz des Aceto Balsamico di Modena, geführt hat. Dieses wollte dem deutschen Hersteller untersagen, sein Produkt unter der Bezeichnung „Deutscher Balsamico“ zu vermarkten. Selbst die Bezeichnung „Balsamessig“ wäre aus Sicht des Consorzio als Anlehnung an „Balsamico“ unzulässig gewesen.

Kulinaria Deutschland, die Interessenvertretung der deutschen Gärungsessighersteller, begrüßt die Entscheidung des EuGH: „Das heutige Urteil bringt den deutschen Herstellern endlich die gewünschte Rechtssicherheit“, so Stefan Durach, der Präsident des Verbandes. „Der Begriff Balsamico war schon lange vor Erlass der Schutzverordnung im Jahr 2009 in den allgemeinen Sprachgebrauch einiger anderer Mitgliedstaaten eingegangen und ist damit eine Gattungsbezeichnung.“ Genau aus diesem Grund stellte die Verordnung zum Schutz von Aceto Balsamico di Modena in den Erwägungsgründen klar, dass nur die zusammengesetzte Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ Schutz genießen soll, nicht aber Teile davon, wie „aceto“, „balsamico“ und „aceto balsamico“ sowie die jeweiligen Übersetzungen.

„Aus Sicht der deutschen Produzenten war dies von vornherein recht eindeutig, aber das italienische Consorzio wollte die Verordnung offensichtlich gerne anders verstanden wissen“, so Durach. Mit der Entscheidung ist der Weg für „Deutschen Balsamico“ oder „Balsamessig“ nun endgültig frei.

Verbraucher müssen sich übrigens keine Sorgen wegen einer möglichen Verwechslungsgefahr machen. Stefan Durach stellt klar: „Die deutschen Hersteller von Balsamessig sind stolz auf ihre qualitativ mindestens ebenbürtigen Produkte und werden im Rahmen der Aufmachung dafür Sorge tragen, dass diese nicht mit italienischen Erzeugnissen verwechselt werden.“

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Quelle: Kulinaria