Richtigstellung zur Darstellung des SPIEGEL: „Anträge nicht rechtzeitig geprüft: Klöckner-Behörde verschleppt Glyphosat-Ausstieg“

Der Beitrag „Anträge nicht rechtzeitig geprüft: Klöckner-Behörde verschleppt Glyphosat-Ausstieg“ in SPIEGEL ONLINE vom 13. Dezember 2019 erweckt den Eindruck willkürlichen und inhaltlich fragwürdigen Handelns der Zulassungsbehörde aufgrund politischer Vorgaben. Dem widerspricht der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Friedel Cramer, entschieden: „Das BVL und die am Zulassungsverfahren beteiligten Behörden, das Bundesinstitut für Risikobewertung, das Julius-Kühn-Institut und das Umweltbundesamt arbeiten auf der Grundlage des EU-Pflanzenschutzrechts. Daher sind alle Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland zugelassen sind, geprüft und erfüllen die strengen gesetzlichen Anforderungen.“

Die betroffenen Produkte wurden alle einer Risikobewertung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Umwelt geprüft und auf Grundlage dieser Bewertungen zugelassen. Bei der Zulassung wird sehr wohl zwischen Pflanzenschutzmitteln für professionelle Anwender und Hobbygärtner unterschieden. Es wurden in diesen Verfahren keine ungeprüften Produkte zugelassen!

Es entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass Anträge von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, die in einem Genehmigungsverfahren nicht rechtzeitig entschieden werden können, nicht einfach abgelehnt werden dürfen. Dies gilt auch bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Nach diesem Prinzip ist das BVL auch in den genannten Fällen verfahren, als es bestehende Zulassungen befristet verlängerte. Grund hierfür waren in vielen Fällen fehlende Unterlagen aus anderen beteiligten EU-Mitgliedstaaten.

Das BVL und die beteiligten Behörden handeln auf Grundlage des geltenden Rechts. Gemäß dem Pflanzenschutzgesetz sind die Bundesministerien an der Zulassung einzelner Pflanzenschutzmittel nicht beteiligt. Die Bundesregierung hat das klare Ziel formuliert, die Anwendung von Glyphosat beenden zu wollen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Totalverbot auf nationaler Ebene nicht möglich, weil der Wirkstoff Glyphosat europaweit bis Ende 2022 genehmigt und glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mit Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 zugelassen sind. Die Bundesregierung arbeitet deshalb schon jetzt an einer weitreichenden Minderungsstrategie.

Weitere Informationen:

Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat verlängert

FAQ zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

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Quelle: BVL