BMEL stellt Weinrechtsreform vor

Ministerin Julia Klöckner ist heute zu Gast auf dem „Großen Pfälzer Weinbautag“ in Neustadt. Wesentliche Inhalte werden diese Woche mit den zuständigen Länderreferenten besprochen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft arbeitet derzeit an einer Reform des Weingesetzes. „Mein Ziel ist es, mit der Novelle neue Vermarktungsperspektiven für unsere Winzerinnen und Winzer in Deutschland zu eröffnen, mehr Wertschöpfung sowie den Ausbau der Marktanteile deutscher Weine zu erreichen“, so Bundesministerin Julia Klöckner.

Um sich über die wesentlichen Inhalte der anstehenden Reform des Weingesetzes auszutauschen, hatte die Bundesministerin im vergangenen Jahr zu mehreren Runden Tischen mit der Branche eingeladen. Im Vorfeld der nun anstehenden Formulierung des Referentenentwurfs hat das Ministerium die zentralen Änderungen und Neuerungen im Rahmen der Novellierung zusammengetragen. Diese stellt Julia Klöckner heute auch auf dem Großen Pfälzer Weinbautag in Neustadt an der Weinstraße vor:

Im Qualitätsweinsegment soll das deutsche System – in Anlehnung an das romanische Modell – stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Dabei soll jede Herkunft für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz folgen „je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität“.
In diesem Zusammenhang geht es auch um die Frage einer bundesweiten Vereinheitlichung der Kriterien für die Verwendung traditioneller Begriffe – wie Prädikatswein, Spätlese, Auslese oder Eiswein. Das soll diese Weine aufwerten.

Im Rahmen der Novellierung des Weingesetzes wird die maximal genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen auf jährlich 0,3 Prozent der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche festgelegt. Diese Begrenzung gilt bis 2023 und ist vor dem Hintergrund eines drohenden Überangebots von Weinerzeugnissen im Verhältnis zu den Marktaussichten notwendig.

Um den Absatz stärker zu fördern und wichtige Exportmärkte zu erschließen oder auszubauen, sollen EU-Fördergelder effektiver genutzt werden.
Die geplanten Neuerungen werden in dieser Woche im Rahmen einer Besprechung mit den Referentinnen und Referenten aus den Bundesländern für Wein diskutiert werden. Sie können hier ihre fachliche Einschätzung und Bewertung einbringen.

Hintergrund

Nachdem die Reform des Weingesetzes in der vergangenen Legislaturperiode zurückgestellt worden war, soll das Vorhaben nun unter anderem auf Grundlage eines am 16. Mai 2019 verabschiedeten nationalen Eckpunktepapieres umgesetzt werden. Weiterer Regelungsbedarf resultiert aus unionsrechtlichen Änderungen.

Quelle und Pressekontakt BMEL