BVL-Forum „Pflanzenschutzmittel sicher anwenden und gesund bleiben“

BVL-Präsident Friedel Cramer auf dem IGW-Forum. Quelle: BfR

Wer die Vorschriften zum Gesundheitsschutz beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln beachtet, muss sich keine Sorgen um seine Gesundheit machen, so das Fazit der Experten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Gemeinsam haben die beiden Bundesbehörden im Rahmen der Internationalen Grünen Woche (17. bis 26. Januar 2020) in Berlin das Forum „Pflanzenschutzmittel sicher anwenden und gesund bleiben“ veranstaltet.

Wie kann man Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln begegnen? Welche persönliche Schutzausrüstung ist bei der Anwendung eines Pflanzenschutzmittels geeignet und wo kann ich sie bekommen? Welche Regelungen gibt es für den Schutz von Personen bei Nachfolgearbeiten? Diese Fragen beantworteten die Experten der Behörden und Vertreter der Praxis in einer Podiumsdiskussion. Darüber hinaus gab es Fachvorträge zur „Gesundheitlichen Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln“ sowie den „Anwendungsbestimmungen im Gesundheitsschutz“.

Bei der Veranstaltung wurde deutlich, dass mit den Anpassungen des Risikomanagements im vergangenen Jahr die Praktikabilität von Schutzmaßnahmen deutlich gesteigert und eine breite Akzeptanz der Anforderungen für Landwirte erreicht werden konnte. So wurde beispielsweise die Ärmelschürze als Bestandteil der Schutzausrüstung eingeführt. Sie ermöglicht, auf das umständliche An- und Ausziehen von Schutzanzügen beim Befüllen der Spritze zu verzichten.

Die Standardausstattung für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln besteht immer aus geeigneter Arbeitskleidung und festem Schuhwerk. Beim Ansetzen der Spritzflüssigkeit und Befüllen des Ausbringungsgerätes empfiehlt das BVL generell, Schutzhandschuhe, eine Schutzbrille oder besser noch einen Gesichtsschild und eine Ärmelschürze zu tragen. Diese Schutzausrüstung lässt sich sehr schnell anziehen und ablegen und sollte in jedem Betrieb vorhanden sein.

Je nach Pflanzenschutzmittel kann in Einzelfällen noch eine Atemschutzmaske erforderlich werden. Informationen über Vorschriften zum Anwenderschutz befinden sich auf der Verpackung und in der Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL.

Wenn für das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln ein geeigneter Traktor mit dicht schließender Kabine und Zuluft-Filterung verfügbar ist, gehören Vorschriften zum Tragen von Schutzanzügen während der Anwendung der Vergangenheit an. Für Tätigkeiten an der Kultur oder am Gerät während des Ausbringens sollten geeignete Einweghandschuhe und gegebenenfalls eine Ärmelschürze mitgeführt werden.

Das Angebot an geeigneter Schutzausrüstung wurde im vergangenen Jahr kontinuierlich verbessert. Auf den Internetseiten des BVL befindet sich eine Liste mit Produkten und Bezugsquellen. Dort findet sich auch ein Angebot an zertifizierter, leichter Arbeitskleidung, die insbesondere bei Nachfolge- und Erntearbeiten in behandelten Kulturen im Sommer alternativ zu konventioneller Arbeitskleidung aus festerem Material eingesetzt werden kann.

Das BVL tauscht sich auch 2020 weiter aktiv mit Vertretern der landwirtschaftlichen Praxis sowie der behördlichen Beratung und Kontrolle aus. Durch eine Fortsetzung der Fachgespräche im April/Mai 2020 in Braunschweig und die Präsentation des Themas Anwendungssicherheit bei den diesjährigen DLG-Feldtagen vom 14. bis 16. Juni in Erwitte (NRW) wird der enge Kontakt zum fachlichen Austausch mit Praktikern fortgeführt.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der künftigen Aktivitäten des BVL ist, aktiv mit den Beteiligten zu kommunizieren sowie das Informationsangebot kontinuierlich zu erweitern. Hierfür gilt es, sich intensiv fachlich mit Behörden, der Berufsgenossenschaft, Herstellern von Schutzausrüstung, den Verbänden des Berufsstandes und der Pflanzenschutzindustrie auszutauschen.

Das BVL wird daher die Anwendungsbestimmungen bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in einem Fachbeirat produktunabhängig mit Praktikern aus der Agrarwirtschaft und den zuständigen Länderdienststellen erörtern.

Quelle: BVL