Cholesterinsenkung mit Folgen: Nahrungsergänzungsmittel mit Rotschimmelreis nur nach ärztlicher Rücksprache einnehmen

Rotschimmelreis (auch bekannt als Rotreis oder Red Yeast Rice) hat seinen traditionellen Ursprung in China. Er entsteht, wenn gekochter weißer Reis mit Schimmelpilzstämmen der Gattung Monascus fermentiert (vergoren) wird. Dabei bilden sich Stoffe, die den Reis intensiv rotfärben. Vor allem in Ostasien wird Rotschimmelreis deswegen zum Färben von Lebensmitteln verwendet. Darüber hinaus entstehen beim Fermentieren Inhaltsstoffe, die möglicherweise pharmakologisch (wie ein Medikament) wirken sowie die Gesundheit schädigen können.

Wichtig in diesem Zusammenhang sind Monakoline. Dabei handelt es sich um chemische Verbindungen, die natürlicherweise in Schimmelpilzstämmen vorkommen. Sie sind auch im Rotschimmelreis zu finden und können ein Enzym in der Leber hemmen, das der Körper für die Bildung von Cholesterin benötigt. Besonders hervorzuheben ist Monakolin K, das mengenmäßig am meisten im Rotschimmelreis vorkommt. Von Aufbau und Wirkung her ist Monakolin K identisch mit dem Wirkstoff Lovastatin. Dieser wird in zulassungspflichtigen Arzneimitteln verwendet, um den Cholesterinspiegel zu senken.

Zu den möglichen Nebenwirkungen von Lovastatin zählen Kopfschmerzen, Übelkeit, Durchfall, Schwäche, Hautausschläge und Muskelkrämpfe. In seltenen Fällen kann es zu Störungen der Nieren- und Leberfunktion und Schädigungen der Skelettmuskulatur (Rhabdomyolyse) kommen. Arzneimittel mit dem Wirkstoff Lovastatin sind rezeptpflichtig. Stets bedarf es einer ärztlichen Risiko-Nutzen-Abwägung, ob die Behandlung mit Lovastatin für die Patientin oder den Patienten sinnvoll ist.

In Asien wird Rotschimmelreis wegen seiner cholesterinsenkenden Wirkung schon lange konsumiert, um Verdauungsbeschwerden und Krankheiten des Herz- und Gefäßsystems zu kurieren. Auch in Europa werden Nahrungsergänzungsmittel mit Rotschimmelreis in verschiedenen Dosierungen angeboten. Das darin enthaltene Monakolin K kann die oben genannten Nebenwirkungen ebenfalls hervorrufen. Die Einnahme des Nahrungsergänzungsmittels wird jedoch meist nicht ärztlich begleitet.

Zudem kann sich unter bestimmten Umständen beim Fermentieren die toxische Substanz Citrinin bilden. Sie kann genetische Veränderungen auslösen sowie die Niere und das ungeborene Kind im Mutterleib schädigen. Der zulässige Höchstgehalt von Citrinin in Nahrungsergänzungsmitteln auf Basis von Reis wurde von der EU-Kommission von 2.000 Mikrogramm pro Kilogramm (μg/kg) auf 100 μg/kg abgesenkt und gilt ab dem 1. April 2020. Die Sicherheit von Monakolin K in Nahrungsergänzungsmitteln wurde kürzlich durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Auftrag der Europäischen Kommission bewertet. Ergebnis: Es ist nicht möglich, eine Aufnahmemenge von Monakolinen festzulegen, die als gesundheitlich unbedenklich gilt. Dieser Einschätzung schließt sich das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) an.

Im März 2019 wurde eine Meta-Analyse zu der Frage veröffentlicht, wie verträglich und sicher Rotschimmelreisprodukte mit Monakolin K als Nahrungsergänzungsmittel sind (Fogacci et al.). Ein Fazit der Autoren lautete, dass kein erhöhtes Risiko für das Auftreten von muskulären Beschwerden bestünde. Das BfR hat die Publikation geprüft und kommt zu dem Schluss, dass sie wesentliche Limitationen aufweist und insgesamt nicht genügend aussagestark ist. Daher ist die Meta-Analyse ungeeignet, um die für Rotschimmelreisprodukte mit Monakolin K als Nahrungsergänzungsmittel bestehenden wesentlichen gesundheitlichen Bedenken zu entkräften.

Für das Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland ist keine behördliche Zulassung erforderlich, da diese nicht unter das Arzneimittel-, sondern das Lebensmittelrecht fallen. Vor dem erstmaligen Inverkehrbringen müssen sie jedoch beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Das BfR empfiehlt aufgrund erheblicher gesundheitlicher Sicherheitsbedenken, Nahrungsergänzungsmittel mit Rotschimmelreis nicht zu verzehren. Sollten derartige Produkte trotzdem eingenommen werden, sollte dies nur nach ärztlicher Rücksprache bzw. unter ärztlicher Kontrolle erfolgen. Dabei sollte insbesondere berücksichtigt werden, dass die Produkte unterschiedlich hohe Dosierungen von Monakolin K enthalten.

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Quelle: Stellungnahme Nr. 003/2020 des BfR vom 15. Januar 2020