Coronavirus: Virusübertragung durch den Verzehr von Lebensmitteln oder den Kontakt mit Bedarfsgegenständen ist unwahrscheinlich

In Asien wurde ein Ausbruch von Atemwegserkrankungen festgestellt, die auf eine Infektion mit einem neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) zurückzuführen sind. Eine Übertragung des Erregers über Lebensmittel auf den Menschen ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich.

Die Übertragung bereits bekannter Coronaviren auf den Menschen geschieht in der Regel über die Luft als Tröpfcheninfektion. Dafür ist enger Kontakt mit einem den Virus tragenden Tier oder einem infizierten Menschen nötig. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen über den Kontakt mit Produkten, Bedarfsgegenständen oder durch Lebensmittel gibt es, auch beim aktuellen Ausbruch, bisher nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Belege.

Auf die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Fleisch und Fleischprodukten sollte grundsätzlich geachtet werden, auch im Hinblick auf andere möglicherweise enthaltene Krankheitserreger.

Dabei gelten folgende allgemeine Hygienevorschriften:

  • rohe Fleischprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten, insbesondere wenn Letztere nicht noch einmal erhitzt werden,
  • Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Fleischprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz reinigen,
  • Verpackungsmaterialien, Auftauwasser u. ä. sofort entsorgen,
  • Hände mit warmem Wasser und Seife gründlich waschen und
  • mit rohen Fleischprodukten zubereitete Gerichte gründlich durchgaren, was bedeutet, dass für mindestens 2 Minuten eine Kerntemperatur von 70 °C erreicht werden muss.

Weitere Informationen zum Thema Coronavirus-Infektionen:

Auf den Internetseiten des Robert Koch-Instituts (www.rki.de) finden sich weitere Hinweise zum Thema Coronavirus-Infektionen und dem neuartigen Coronavirus (2019-nCoV).

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Quelle: Mitteilung Nr. 008/2020 des BfR vom 29. Januar 2020