Zuckerersatz Allulose: Für eine gesundheitliche Bewertung als Lebensmittelzutat sind weitere Daten erforderlich

Stellungnahme Nr. 001/2020 des BfR vom 8. Januar 2020.

Der Stoff D-Allulose gehört zur Gruppe der Einfachzucker (Monosaccharide). Die Süßkraft von D-Allulose entspricht in etwa 70 % der Süßkraft von Haushaltszucker (Saccharose). Mit dem Verzehr von D-Allulose ist jedoch eine deutlich geringere Kalorienaufnahme verbunden. Daher ist u. a. D-Allulose als Zuckerersatz im Rahmen der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgesehen. Zur Sicherheit von D-Allulose als neuartigem Lebensmittel wurde bisher durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) noch keine Stellungnahme verabschiedet.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat anhand der aktuellen Datenlage untersucht, ob die Verwendung von D-Allulose als Lebensmittelzutat ein gesundheitliches Risiko darstellen könnte. Hintergrund ist der Anstieg von Infektionen mit dem hochvirulenten Keim Clostridium difficile in den USA, der 2018 im Zusammenhang mit der Verwendung eines anderen kalorienarmen Zuckers als Lebensmittelzutat, dem Disaccharid Trehalose, beschrieben wurde. Anhand der derzeit vorliegenden Daten kann nicht abschließend bewertet werden, ob ähnliche gesundheitliche Risiken bei der Verwendung von D-Allulose als Lebensmittelzutat gerechtfertigt sind.

Das BfR kommt in seiner Risikobewertung zu folgenden Ergebnissen:

  • Die Verwendung von D-Allulose als Lebensmittelzutat könnte das Wachstum von Bakterien der Gattung Klebsiella, wie z. B. K. pneumoniae, im menschlichen Körper selektiv begünstigen. Während gesunde Menschen bei einer Besiedlung mit Klebsiellen keine Symptome zeigen, gehören die Bakterien in Krankenhäusern zu den fünf häufigsten Verursachern im Krankenhaus erworbener Infektionen (vor allem Sepsis und Lungenentzündung). Gesundheitliche Risiken durch den regelmäßigen Verzehr von Lebensmitteln, denen D-Allulose zugesetzt wird, wären daher zunächst vor allem in Krankenhäusern relevant.
  • Im Falle des Zusatzes von D-Allulose zu Lebensmitteln könnte im Rahmen der mikrobiologischen Lebensmittelüberwachung Klebsiella spp. überwachungsrelevant werden.
  • Aus Sicht der Risikobewertung ist noch wissenschaftlich zu klären, inwieweit ein regelmäßiger Verzehr bisher unüblicher Mengen von D-Allulose als neuartiges Lebensmittel die Konzentration dieses Zuckers in bestimmten menschlichen Körperregionen erhöht, das Vorkommen und die Eigenschaften von Klebsiella spp. im menschlichen Darmmikrobiom unerwünscht beeinflusst bzw. die Infektiösität virulenter Klebsiellen (insb. K. pneumoniae) verändert.

Das spezielle Risiko der Begünstigung von humanpathogenen Bakterien im menschlichen Körper durch Lebensmittelzutaten – wie im Fall von Trehalose – ist als möglicherweise „neu auftretendes Risiko (emerging risk)“ zu betrachten. Es wurde in den bisher durchgeführten Sicherheitsbewertungen, die vor allem in verschiedenen Ländern Asiens und in den USA die Verwendung von D-Allulose als Lebensmittelzutat autorisiert haben, nicht berücksichtigt.

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Quelle: BfR