Die europäischen Schutzsiegel für Agrarerzeugnisse: Datenbank eAmbrosia gibt Auskunft

Darf Dresdner Stollen in Lübeck gebacken werden, Lübecker Marzipan in Köln hergestellt oder Kölsch-Bier in Dresden gebraut werden? Die Antwort lautet „nein“ – oder vielleicht besser gesagt, könnte schon, darf dann allerdings nicht so heißen. Die Europäische Union schützt auf Antrag nämlich eine ganze Reihe von Lebensmitteln, die als regionale Spezialität hohes Ansehen genießen und in besonderer Weise mit einer geografischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung verbunden sind.

Ferner werden auch solche Lebensmittel geschützt, die in traditioneller Weise hergestellt worden sind. Das war nicht immer so. Erstmals im Jahr 1992 wurde die Schutzrechtslücke auf europäischer Ebene geschlossen, durch Regeln „zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“. Seitdem ist die zugrundeliegende Verordnung (EWG) 2081/1992 des Öfteren modifiziert und erweitert worden. Entsprechende Produkte dürfen entweder das europäische

  • g.g.A.-Siegel – „geschützte geografische Angabe“,
  • g.U.-Siegel – „geschützte Ursprungsbezeichnung“ oder das
  • g.t.S.-Siegel – „garantiert traditionelle Spezialität“ tragen.

Was bedeutet das im Einzelnen?

g.g.A. – Für die Herkunftsbezeichnung „geschützte geografische Angabe“ ist es ausreichend, wenn eine der Herstellungsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – in einem bestimmten Herkunftsgebiet stattfand. Nehmen wir zum Beispiel „Dresdner Christstollen/Dresdner Stollen/Dresdner Weihnachtsstollen“:

Dieser darf nur in einem eng um die Landeshauptstadt Dresden definierten Gebiet gebacken werden. Die Zutaten, etwa Rosinen, Butter, süße und bittere Mandeln, Orangeat, Zitronat, Mehl, Wasser und Hefe brauchen nicht aus diesem Gebiet stammen.

Oder nehmen wir „Schwarzwälder Schinken“: Dieser Schinken darf nur in einem definierten Gebiet des Schwarzwalds nach festgeschriebenen Spezifikationen und verpflichtende Qualitätsstandards des Schutzverbands der Schwarzwälder Schinkenhersteller hergestellt werden. Die Rohware, also die Schweinekeulen, brauchen nicht aus diesem Gebiet stammen.

g.U. – Für die Herkunftsbezeichnung „geschützte Ursprungsbezeichnung“ muss Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Produkts in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen.

Sämtliche Produktionsschritte müssen also in dem betreffenden Gebiet stattfinden. Die Produkte weisen somit Merkmale auf, die ausschließlich mit dem Gebiet und den Fähigkeiten der Erzeuger in der Herstellungsregion zusammenhängen. Zwischen den Merkmalen des Produkts und seiner geografischen Herkunft muss ein objektiver enger Zusammenhang bestehen. Mit dieser Herkunftsbezeichnung sind beispielsweise Allgäuer Emmentaler, Allgäuer Bergkäse, Parmaschinken, griechischer Feta-Käse, Champagner oder San-Daniele-Schinken geschützt.

g.t.S. – Die Herstellungsbezeichnung „garantiert traditionelle Spezialität“ bezeichnet keine geographische Herkunft, sondern eine traditionelle Zusammensetzung oder ein traditionelles Herstellungsverfahren der Produkte. Bei ihnen ist die besondere Art der Herstellung, die in einer entsprechenden Spezifikation festgelegt ist, garantiert.

Mit dieser Herstellungsbezeichnung sind zum Beispiel Mozzarella und Serrano-Schinken geschützt, ebenso Heumilch. Ob die Heumilch aus Deutschland oder beispielsweise Österreich stammt, spielt keine Rolle.

Wer selbst einmal nachschauen möchte, ob dieses oder jenes Produkt ein Siegel trägt, der wird in der jüngst aktualisierten Datenbank eAmbrosia der Europäischen Kommission fündig. Die Menüführung ist zugegebenermaßen nicht ganz einfach. Man muss sich durch ein Untermenü arbeiten:

  • Art des Erzeugnisses
  • Produktkategorie
  • Land
  • Name

Auch wenn die Menüführung (einstellbar) in Deutsch ist, würde man beispielsweise beim Namen „Parmaschinken“ keinen Treffer erzielen; hier muss man dann doch die italienische Bezeichnung „Prosciutto di Parma“ eingeben. Dann allerdings erhält man – wie bei allen anderen Produkten auch – ein informatives Datenblatt.

Weitere Informationen:

https://www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Agrarpolitik/1_EU-Marktregelungen/_Texte/GeschuetzteBezeichnungen.html

https://ec.europa.eu/info/food-farming-fisheries/food-safety-and-quality/certification/quality-labels/geographical-indications-register/#

Quelle: Rüdiger Lobitz, BZfE