Klarstellung: Süßstoffe sind sicher – statt Alarmismus ist eine sachliche Einordnung geboten

Das ZDF-Magazin „Frontal21“ berichtet aktuell kritisch zur Verwendung von Süßstoffen. Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) setzt dagegen auf die sachliche Einordung und verweist insbesondere auf den strikten EU-Rechtsrahmen für Süßungsmittel. Begründet auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung umfasst dieser bereits heute detaillierte Vorgaben für die Verwendung und Kennzeichnung von Süßstoffen.

Fakt und vorauszustellen ist: Die in der Europäischen Union (EU) zugelassenen Süßstoffe sind sicher und für die Verwendung in Lebensmitteln, wie unter anderem in Erfrischungsgetränken, umfassend geprüft. Süßstoffe werden seit vielen Jahren in einer Vielzahl von Lebensmitteln verwendet. Bei Erfrischungsgetränken wurden diese in Deutschland bereits in den 60er Jahren eingeführt und sind seit dem Übergang der 80er zu den 90er Jahren auf dem Markt etabliert. Natürlich bestehen ebenso klare und eindeutige gesetzliche Regelungen zur Verwendung und Kennzeichnung von Süßstoffen.

Süßstoffe können zudem eine wichtige Alternative sein, um Verbraucherinnen und Verbrauchern Produkte ohne bzw. mit weniger Kalorien in geschmacklicher Vielfalt anbieten zu können. Gerade bei Erfrischungsgetränken können Süßstoffe damit einen signifikanten Beitrag zur Kalorienreduktion leisten. Ob und wie stark sich eine entsprechende Umstellung in der individuellen Ernährung oder in der persönlichen Gewichtsreduktion direkt auswirkt, hängt von den jeweiligen individuellen Lebensumständen insgesamt ab (auch mit Blick auf die gesamte Ernährung bzw. die gesamte Kalorienbilanz). Die Ursachen bzw. Faktoren von Übergewicht sind komplex und vielschichtig, dazu gehören neben dem insgesamt praktizierten Lebensstil ebenso die genetische Veranlagung.

Angesprochen wird in dem Beitrag zudem eine Beobachtungsstudie von Mullee et al. zum „hohen“ Konsum von Softdrinks und Gesundheit. Die wafg hatte diese entsprechend verkürzte Darstellung der Ergebnisse der Publikation in verschiedenen Medienberichten bereits anlässlich der erstmaligen Veröffentlichung im September 2019 klar adressiert („Medienberichte zu aktueller Studie: Fakten stützen Zuspitzung nicht“, siehe www.wafg.de/fakten-statt-verunsicherung).

Schon von daher erscheint es mehr als fragwürdig, sich einseitig auf einzelne Stoffe bzw. eine einzelne Produktkategorie zu fokussieren. Dies gilt umso mehr, wenn Schlussfolgerungen in dieser Studie lediglich auf einen Zusammenhang (also eine Korrelation) von zwei Variablen gestützt wird. So zeigt die in dem Beitrag vom 4. Februar 2020 herangezogene Studie allein statistische Verbindungen (Korrelationen) zwischen einem „hohen“ Konsum von Softdrinks und von den Autoren vermuteten negativen Gesundheitsfolgen. Ein Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung wird von dieser Studie weder erbracht noch von deren Autoren behauptet.

Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass eine Erfassung von Produkten in den „light“-Kategorien durch das Statistische Bundesamt keinesfalls per se bedeutet, dass diese nach ihrer Rezeptur zwingend Süßstoffe enthalten. „Light“ in diesem Sinne bedeutet in Übereinstimmung mit den lebensmittelrechtlichen Vorgaben der EU-Claims-Verordnung eine Einordnung als „leicht“ (= „light“), womit eine entsprechende Kalorienreduktion erfasst wird. Diese kann im Einzelfall auch ohne Süßstoffe erfolgen. Hierauf hatten wir die Redaktion im Vorfeld hingewiesen.

Ausführliche Antworten auf die redaktionellen Anfragen zum hier angesprochenen „Frontal21“-Beitrag

Nähere Informationen zum Einsatz von Süßstoffen bei Erfrischungsgetränken finden Sie bei Interesse unter www.wafg.de/suessstoffe.

Ansprechpartner:

Dr. Detlef Groß, Hauptgeschäftsführer
Martin Delius, Referent Public Affairs

Wirtschaftsvereinigung
Alkoholfreie Getränke e.V. (wafg)
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Tel. +49 (0)30 259 258 0
Fax +49 (0)30 259 258 20

Quelle: wafg