Rund 8.000 Hygiene-Kontrollergebnisse zu Restaurants, Bäckereien & Co. auf Plattform „Topf Secret“ online

Bei fast jedem zweiten Unternehmen gab es Verstöße.

Ein Jahr nach Start der Online-Plattform „Topf Secret“ haben deren Initiatoren positive Bilanz gezogen. Über das Portal hätten Bürgerinnen und Bürger an die zuständigen Behörden mehr als 43.000 Anträge auf Herausgabe von Hygiene-Kontrollergebnissen gestellt, verkündeten die Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat. Rund 8.000 Ergebnisse zu etwa 4.200 Betrieben könne man mittlerweile online einsehen. Damit sei „Topf Secret“ die größte öffentlich zugängliche Datenbank über Lebensmittelkontrollergebnisse in Deutschland, so die Organisationen. Noch heute sei das Interesse ungebrochen: Aktuell würden pro Woche rund 300 neue Anfragen gestellt.

Bei etwa 43 Prozent der Betriebe auf „Topf Secret“ kam es bei der letzten Kontrolle zu Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben. Häufige Verstöße waren beispielsweise verdreckte Arbeitsgeräte, fehlende Handwaschbecken in der Küche, die falsche Lagerung von Lebensmitteln oder auch kleinere bauliche Mängel wie kaputte Fliesen. Die Beanstandungsquote liegt damit deutlich über den Statistiken des Bundes, wonach jedes Jahr bei rund jedem vierten Betrieb Verstöße festgestellt werden.

„Die Bürgerinnen und Bürger haben es satt mit der Geheimniskrämerei in Deutschlands Behörden: Sie wollen wissen, wie es um die Hygiene in Lebensmittelbetrieben bestellt ist. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesländer für vollständige Transparenz über alle Kontrollergebnisse sorgen, damit die Informationen nicht erst mühsam erstritten werden müssen“, erklärte Arne Semsrott von FragDenStaat.

foodwatch und FragDenStaat forderten ein Transparenz-System nach dem Vorbild Dänemarks, Norwegens oder Wales. Dort erfahren Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an der Ladentür und im Internet – zum Beispiel anhand von Smiley-Symbolen – wie es um die Sauberkeit in Restaurants, Bäckereien und anderen Betrieben bestellt ist. In Dänemark hat sich wenige Jahre nach Einführung des Smiley-Systems im Jahr 2002 die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert.

In Deutschland wird nur ein Bruchteil der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen aktiv durch die Behörden veröffentlicht. Auf „Topf Secret“ ist es für Bürgerinnen und Bürger seit rund einem Jahr jedoch möglich, auf Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) amtliche Kontrollergebnisse abzufragen – auch solche, die die Behörden bislang geheim halten. Im Anschluss können die Nutzerinnen und Nutzer die Berichte auf der Plattform hochladen.

Dass nicht alle der bereits erteilten Auskünfte auf der Plattform einsehbar sind, hat laut foodwatch und FragDenStaat verschiedene Gründe. Es ist die Entscheidung der jeweiligen Nutzerinnen und Nutzer, ob sie die Informationen nach Erhalt auf der Plattform auch wirklich hochladen und veröffentlichen. Die Behörden beantworteten die Anträge bislang überwiegend per Post – und nicht, wie im Antrag verlangt, per E-Mail. Das mache es sehr umständlich für die Nutzerinnen und Nutzer.

Zudem hätten einige Behörden lange Zeit auf klärende Rechtsprechung zu „Topf Secret“ gewartet, so die Organisationen. Dafür gebe es jedoch keinen Grund mehr. Vor kurzem hätten drei Oberverwaltungsgerichte – der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht – den Informationsanspruch der Verbraucherinnen und Verbraucher eindeutig bestätigt.

Berlin, Frankfurt und Schleswig-Holstein mauern

Während die Bürgerinnen und Bürgern in weiten Teilen der Bundesrepublik die beantragten Informationen von den Behörden erhalten, stellten sich einige Ämter quer. In Berlin, wo es mehr als 3.000 Anträge gibt, warten die Menschen teilweise seit zwölf Monaten auf die Kontrollergebnisse, in einigen Berliner Bezirken wurden sogar hunderte Anträge kategorisch abgelehnt. Deshalb haben foodwatch und FragDenStaat eine Muster-Klage gegen das Land Berlin auf den Weg gebracht, über die noch nicht entschieden ist. Auch die Behörden in Schleswig-Holstein lehnten mehr als 1.000 Anträge der Bürgerinnen und Bürger ab – auf Anweisung von Verbraucherschutzministerin Sabine Sütterlin-Waack. Deshalb haben FragDenStaat und foodwatch auch in Schleswig-Holstein in einem Muster-Fall Klage eingereicht.

Die Stadt Frankfurt stellte sich ebenfalls quer und lehnte rund 450 Anträge ab, weil deren Beantwortung die Erledigung „originärer Pflichtaufgaben“ beeinträchtigten. foodwatch und FragDenStaat kritisierten die Blockadehaltung der Problem-Behörden: „Berlin, Schleswig-Holstein und Frankfurt sind wohl der Meinung, die Informationsrechte gelten bei ihnen nicht. Aber die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf die Kontrollergebnisse – ob es den Verantwortlichen in den Behörden gefällt oder nicht“, erklärte Oliver Huizinga, Leiter Recherche und Kampagnen bei foodwatch.

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Quellen und weiterführende Informationen: 

Quelle: foodwatch