Sprechererklärung des BMEL zur Düngeverordnung: fristgerechte Zuleitung an den Bundesrat erfolgt

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat die Düngeverordnung fristgerecht über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet.

Es ist notwendig geworden, dass Deutschland – nach dem EuGH-Urteil wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie – seine Düngevorgaben verschärft, um die Nährstoffeffizienz zu verbessern und die Nitratgehalte in den belasteten Teilen des Grundwassers zu reduzieren.

Die Gespräche, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit der EU-Kommission geführt haben, konnten abgeschlossen werden. Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten.

Neben dem BMU haben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie das erforderliche Einvernehmen erteilt, sodass die Verordnung fristgerecht über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet werden konnte.

In den vergangenen Wochen gab es zwischen den beiden Ministerien (BMEL, BMU) und der EU-Kommission intensive Gespräche über die notwendigen Anpassungen. Ein wichtiger Schritt für mehr Fairness, Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit wurde aus Sicht von Bundesministerin Julia Klöckner erreicht: Es wird der Bundesregierung per Verwaltungsvorschrift nun möglich sein, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festzulegen. Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern hat bei vielen Landwirten zu verständlichen Protesten geführt. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern erfolgt die Ausweisung der Gebiete mit zusätzlichen Auflagen (so genannte ‚rote Gebiete‘) künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert.

Das Bundeskanzleramt hat die Verordnung fristgerecht dem Bundesrat zuleitet. Nun sind die Länder am Zug. Vorgesehen ist, dass sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. April 2020 mit dem Verordnungsentwurf befasst. Damit wird auch der von der EU-Kommission vorgegebene Zeitplan eingehalten. Die Kommission hatte unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiere. Falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasse, sei sie gezwungen, das Klageverfahren einzuleiten.

Quelle: BMEL