Wie oft werden tierhaltende Betriebe kontrolliert?

Kuhstall, Rindviehfütterung
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Alle landwirtschaftlichen Tierhalterinnen und Tierhalter in Deutschland müssen die geltenden Tierschutzbestimmungen einhalten. Doch wie oft wird kontrolliert? Und wie häufig werden Verstöße festgestellt?

Immer wieder berichteten die Medien über gravierende Tierschutz-Verstöße auf landwirtschaftlichen Tierhaltungsbetrieben. Aufgedeckt werden solche Verstöße häufig durch Tierschutzorganisationen, die diese Vergehen mit Bildern und Videos dokumentieren.

Viele Menschen fragen sich, warum es immer wieder zu solchen Aufnahmen kommen kann. Sind die Probleme in der landwirtschaftlichen Tierhaltung tatsächlich so gravierend? Oder handelt es sich dabei, wie häufig behauptet wird, um schwarze Schafe? Wie häufig werden landwirtschaftliche Betriebe eigentlich kontrolliert und wie oft werden dabei Verstöße festgestellt?

Muss Tierschutz kontrolliert werden?

Ja. Staatliche Behörden müssen kontrollieren, ob das Tierschutzrecht auf Tierhaltungsbetrieben eingehalten wird. So schreibt es eine EU-Verordnung vor, an die sich alle Mitgliedsstaaten halten müssen. Darin steht, dass diese Kontrollen ohne Vorankündigung erfolgen müssen und dass die Behörden ausreichend qualifiziertes und erfahrenes Personal dafür bereitstellen müssen.

Wer muss kontrollieren?

Zuständig für die Kontrolle und die Durchsetzung des Tierschutzrechts sind in Deutschland die Länder. Hier legt das jeweils zuständige Veterinäramt fest, welche Betriebe kontrolliert werden. Dabei gehen die Veterinäre risikoorientiert vor. Das heißt sie prüfen anhand der ihnen vorliegenden Daten, welche Betriebe in irgendeiner Form auffällig geworden sind. Diese Betriebe werden dann in erster Linie geprüft. Manchmal besteht auch vorher schon ein Verdacht auf einen Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen

Wie häufig wird kontrolliert?

Wie häufig die Behörden ihrer rechtsverbindlichen Kontrollpflicht nachkommen und wie häufig Verstöße auftreten, war Gegenstand einer Kleinen Anfrage, die die Fraktionen der FDP und der Grünen 2018 an die Bundesregierung richteten.

Die Antwort darauf war für viele ernüchternd: So zeigten die Zahlen der Jahre 2009 bis 2017, dass Betriebe in Deutschland im Durchschnitt nur etwa alle 17 Jahre kontrolliert werden. Tierhalter in Schleswig-Holstein bekamen rechnerisch nur alle 37,3 Jahre Besuch vom Amtstierarzt, solche in Bayern sogar nur alle 48,1 Jahre.

Die Antwort der Bundesregierung ergab überdies, dass 2017 auf rund 5 Prozent aller kontrollpflichtigen Betriebe Kontrollen durchgeführt wurden. Bei diesen 29.845 amtlichen Tierschutzkontrollen kam es zu 6.127 Beanstandungen. Das heißt auf mehr als jedem fünften Hof stellten die Kontrolleure Mängel fest.

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Quelle: BZL