Deutsche Umwelthilfe fordert von Umweltministerin Schulze schnelle Ausweitung des Pfandes auf alle Einweg-Plastikflaschen und Dosen

Auf der heutigen Bundesratssitzung in Berlin wurde durch die Bundesländer eine Entschließung zur Ausweitung des Einwegpfandes auf alle Einweg-Plastikflaschen und Dosen verabschiedet. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt den Beschluss, denn eine Ausweitung des Einwegpfandes führt dazu, dass von den bislang unbepfandeten Einweggetränkeverpackungen zukünftig weniger in der Umwelt oder im Restmüll entsorgt werden. Die DUH fordert von Bundesumweltministerin Svenja Schulze dem Beschluss des Bundesrates zu folgen und die Einwegpfandpflicht zügig auf alle Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen auszuweiten.

„Bisher landen viele der jährlich rund eine Milliarden Einweg-Plastikflaschen für Säfte und Nektare ohne Pfand in der Umwelt oder dem Restmüll, wodurch die Natur verschmutzt, Ressourcen verschwendet und der Klimawandel angeheizt wird. Außerdem ist es für Verbraucher völlig unverständlich, warum auf eine Plastikflasche mit Saft kein Pfand erhoben wird, auf eine Saftschorle aber schon. Bundesumweltministerin Svenja Schulze muss diese unnötige Chaosregelung beseitigen, das Pflichtpfand auf alle Einweg-Plastikflaschen sowie Dosen ausweiten und auf den Beschluss der Bundesländer hören.“, sagt die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Bislang wurden Einweg-Plastikflaschen im Getränkesegment der Säfte und Nektare von der gesetzlichen Pfandpflicht ausgenommen. „Einweg-Plastikflaschen wurden im Pfandsystem bisher außen vorgelassen, da sie spezielle Schutzbarrieren enthielten, die das Recycling mit anderen Plastikflaschen aus dem Mineralwasser- und Erfrischungsgetränkebereich beeinträchtigten. Inzwischen gibt es aber erfolgreich im Markt etablierte Alternativen, die ein problemloses Recycling aller Flaschen sicherstellen.

Es gibt also keinen Grund mehr die Ausweitung der Einwegpfandpflicht länger hinauszuzögern“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Um zu gewährleisten, dass alle Marktteilnehmer gleichermaßen recyclingfähige Einweg-Plastikflaschen in Verkehr bringen, muss Umweltministerin Schulze dies verbindlich festlegen.

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

Quelle: DUH