Düngeverordnung: Bundesrat stellt Bauern vor vollendete Tatsachen

Bauernpräsident kritisiert überstürzte Entscheidung und kündigt rechtliche Schritte an.

Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 27. März 2020 der umstrittenen Verschärfung der Düngeverordnung zugestimmt. „Mit der heutigen Entscheidung wurden völlig praxisferne Regelungen in Gesetzesform gegossen. Meine Berufskollegen und ich sind maßlos enttäuscht, dass viele wichtige Sachargumente im gesamten politischen Prozess zur Verschärfung der Düngeverordnung schlicht ignoriert wurden“, kritisiert Bauernpräsident Walter Heidl.

„Die bayerischen Bauern stehen zum kooperativen Gewässerschutz. Diese Verschärfung der Düngeverordnung schadet jedoch der regionalen Landwirtschaft massiv und gleichzeitig schadet es Umwelt und Klimaschutz, wenn z. B. über einen Wegfall der Sommerdüngung vor der Zwischenfrucht zukünftig der bisher mögliche Erosionsschutz, die Unkrautunterdrückung und die Humusbildung wegfallen.

Außerdem ist durch die neuen Regeln eine ausreichende Versorgung von Gemüse-, Getreide- und Futterpflanzen mit Nährstoffen nicht mehr gewährleistet.“
Der Bayerische Bauernverband hatte deswegen die Änderung der Düngeverordnung in der jetzt beschlossenen Form im Vorfeld strikt abgelehnt. Aufgrund der fachlichen Mängel und den vielen offenen Fragen rund um den Gesetzesvorschlag hatte der Verband eine vertiefte fachliche Diskussion und Abwägung der Verordnung im Bundesrat gefordert.

Doch wegen der Corona-Pandemie ist der Politikbetrieb im Krisenmodus. In der vergangenen Woche z. B. musste die Sitzung des Agrarausschusses des Bundesrats, wo über Details der Düngeverordnung diskutiert werden sollte, entfallen. „Dass Bund und Länder die Entscheidung in dieser Situation jetzt sogar vorgezogen haben, ist ein Skandal. Durch diese Entscheidung noch vor dem Ende der öffentlichen Anhörung bis 2. April werden außerdem die gesetzlich verankerten Beteiligungsrechte der Betroffenen beschnitten“, kritisiert Heidl.

Auch alle Änderungsanträge für praxistauglichere Regelungen wurden von die Länderkammer abgelehnt und sie hat den Entwurf einfach durchgewunken. Einzig eine Übergangsfrist bis Ende Dezember 2020 für die neue Verwaltungsvorschrift und die Abgrenzung der Roten Gebiete sowie das Inkrafttreten der Auflagen in den Roten Gebieten haben die Länder beschlossen. „Wegen der riesigen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie wäre eine Gesamtverschiebung der Düngeverordnung notwendig gewesen, denn diese zeitliche Verschiebung ändert nichts an den katastrophalen fachlichen Defiziten der Verordnung“, macht Heidl deutlich.

„Bund und Länder müssen nun so schnell wie möglich klare Regelungen für eine differenzierte Abgrenzung der Gebiete (Binnendifferenzierung) mit tatsächlichem Handlungsbedarf beim Gewässerschutz auf den Weg bringen. Dabei sind Bereiche mit positiven Messwerten oder Wasserkooperationen ebenso von schärferen Auflagen auszunehmen wie einzelne Betriebe, die durch Vorlage der einzelbetrieblichen Düngedaten (z. B. Düngebedarfsermittlung, Nährstoffvergleich, Stoffstrombilanz) eine gewässerschonende Wirtschaftsweise nachweisen können.“

Der Bayerische Bauernverband wird in Abstimmung mit dem Deutschen Bauernverband und den anderen Landesbauernverbänden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um noch die nötigen Korrekturen zu erreichen. „Ziel ist weiterhin eine Düngeverordnung, die praktikabel für die Landwirte ist und gleichzeitig Gewässer und Grundwasser schützt“, sagt Heidl.

Pressekontakt
Bayerischer Bauernverband – Kommunikation
Max-Joseph-Straße 9, 80333 München
Telefon 089 55873-209, Telefax 089 55873-511
Kommunikation@BayerischerBauernVerband.de

Quelle: BBV