Neue Herkunftskennzeichnung für Hauptzutaten

Tomaten
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Heißt ein verarbeitetes Lebensmittel beispielsweise „Italienische Tomatensoße“, so muss diese zwar in Italien hergestellt sein, aber nicht zwangsläufig aus italienischen Tomaten. Die Herkunft der Tomaten blieb bisher häufig das Geheimnis der Hersteller. Hier gelten neue Regelungen. Stammen die Tomaten der italienischen Soße nicht aus Italien, so muss das nun auf der Verpackung stehen oder – verbraucherfreundlicher – das Ursprungsland angegeben sein, beispielsweise: „Tomaten aus Spanien“.

Dies schreibt eine neue EU-Verordnung vor, die am 1. April in Kraft getreten ist. Sie gilt für die sogenannten primären Zutaten. Das sind solche, die entweder mehr als 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder die Verbraucher üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels verbinden und die für das Lebensmittel wertgebend sind. Bei Tomatensoße ist die primäre Zutat die Tomate. Bei einem Erdbeerjoghurt zählen sowohl die Erdbeeren als auch der Joghurt als primäre Zutaten.

Anbieter müssen die Herkunft der primären Zutaten immer dann nennen, wenn sie für das Lebensmittel eine bestimmte Herkunft vermitteln, die aber nicht für die primären Zutaten gilt. Dabei genügt der Hinweis, dass die Zutat(en) nicht aus dem beworbenen Herkunftsland oder -ort des Lebensmittels stammen.

Die Angabe muss im selben Sichtfeld wie die Herkunftsangabe erscheinen.

Folgende Hinweise sind auf der italienischen Tomatensoße beispielsweise möglich:

  • Tomaten stammen nicht aus Italien
  • Tomaten aus Spanien
  • Tomaten aus der EU

oder wenn die Tomaten noch weiter gereist sind

  • Tomaten aus Nicht-EU
  • Tomaten aus EU und Nicht-EU

Genauso gilt anders herum: Ist keine Angabe auf der Verpackung zu finden, stammen die Tomaten der „italienischen Tomatensoße“ aus Italien.