Private Lagerhaltung von Milch und Fleisch: Kommission aktiviert Marktmaßnahmen zur Unterstützung der Landwirte

Um die Folgen der Coronavirus-Pandemie für die europäischen Landwirte abzufedern, aktiviert die Europäische Kommission zusätzlich zu bereits beschlossenen Hilfen heute (Mittwoch) Marktmaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik. Dazu gehören unter anderem Beihilfen für die private Lagerhaltung von Milch- und Fleischprodukten. EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski erklärte: „Die Folgen der Coronavirus-Krise machen sich zunehmend im Agrar- und Lebensmittelsektor bemerkbar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen beim derzeitigen Stand der Marktentwicklung ein Signal zur Stabilisierung der Märkte aussenden.“

Die Kommission möchte die vorgeschlagenen Maßnahmen bis Ende April verabschieden. Zunächst müssen dazu jedoch die Mitgliedstaaten konsultiert werden, die über die Vorschläge abstimmen müssen und sie auch ändern können. Details können deshalb erst zum Zeitpunkt der endgültigen Annahme bekannt gegeben werden.

Die Kommission strebt folgende Marktstützungsmaßnahmen an

Beihilfen für die private Lagerhaltung: Die Kommission schlägt vor, Beihilfen für die private Lagerhaltung von Milcherzeugnissen (Magermilchpulver, Butter, Käse) und Fleisch (Rind-, Schaf- und Ziegenfleisch) zu gewähren. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass Produkte für mindestens zwei bis drei Monate und höchstens fünf bis sechs Monate vom Markt genommen werden. Dies wird das verfügbare Angebot verringern und den Markt so langfristig wieder ins Gleichgewicht bringen.

Flexibilität für Marktstützungsprogramme: Die Kommission wird Flexibilität bei der Durchführung von Marktstützungsprogrammen für Wein, Obst und Gemüse, Olivenöl, Bienenzucht und das Schulprogramm der EU (Milch, Obst und Gemüse) einführen. Dies wird die Neuausrichtung der Finanzierungsprioritäten auf Krisenmanagementmaßnahmen für alle Sektoren ermöglichen.

Ausnahmsweise Abweichung von den EU-Wettbewerbsregeln: Für die Sektoren Milch, Blumen und Kartoffeln wird die Kommission die Abweichung von bestimmten Wettbewerbsregeln gemäß Artikel 222 der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation genehmigen, die es den Marktteilnehmern erlaubt, Marktmaßnahmen im Rahmen der Selbstorganisation zu ergreifen. Konkret wird es diesen Sektoren gestattet, gemeinsam Maßnahmen zur Stabilisierung des Marktes zu ergreifen. Zum Beispiel wird es dem Milchsektor erlaubt sein, die Milchproduktion kollektiv zu planen, und dem Blumen- und Kartoffelsektor wird es erlaubt sein, Produkte vom Markt zu nehmen.

Auch die Lagerung durch private Betreiber wird erlaubt sein. Solche Vereinbarungen und Beschlüsse würden nur für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten gültig sein. Die Entwicklung der Verbraucherpreise wird genau überwacht, um nachteilige Auswirkungen zu vermeiden.

Die heutigen Vorschläge folgen auf bereits ergriffene Maßnahmen, die die Kommission frühzeitig verabschiedet hat, um den Agrar- und Lebensmittelsektor in der gegenwärtigen Krise zu unterstützen. Dazu gehören die Möglichkeit zur Gewährung höherer staatlichee Beihilfen, höhere Vorauszahlungen und verlängerte Fristen für die Einreichung von Zahlungsanträgen im Rahmen der GAP. Dies zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand für Landwirte und nationale Verwaltungen zu verringern.

Quelle: EU Kommission