Allergene in Lebensmitteln – Bilanz 2019

Lebensmittel, die speziell für Allergiker und damit für eine besonders empfindliche Verbrauchergruppe angeboten werden, stehen im besonderen Fokus der Lebensmittelüberwachung. Treffen Angaben wie „milchfrei“ oder „glutenfrei“ nicht zu, kann akut eine Gesundheitsgefahr von diesen Produkten für den betroffenen Personenkreis ausgehen. Aber auch ohne eine solche „frei von-Bewerbung“ können Lebensmittel Allergiker ansprechen, sofern keinerlei Hinweis auf das betreffende Allergen erfolgt (fehlende Spurendeklaration).

Daher haben die 4 Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Baden-Württemberg die umfangreichen Untersuchungen von Lebensmitteln auf Allergene auch 2019 fortgeführt. Insgesamt erfolgten 5.220 Untersuchungen auf nicht deklarierte Allergene.

6 Proben mussten wegen nachweisbarer Allergene als potentiell gesundheitsschädlich beurteilt werden. In acht Fällen handelte es sich um deutlich erhöhte, nicht deklarierte Anteile an Senf (drei Proben einer Würzpaste auf Sojabasis, zwei Proben Bratwürste sowie je einmal Grillware, Salami und Frischkäsezubereitung). Milch war in fünf Proben in erhöhten Mengen enthalten, ohne dass dies aus der Kennzeichnung erkennbar war (Müsli, Eiweißdrink auf Sojabasis, Eiswaffeln, veganes Eis sowie Grundmasse für die Herstellung von Speiseeis). Gleiches galt für eine Probe Haselnusseis mit dem Allergen Soja. In zwei mit dem Hinweis „ohne Weizen“ beworbenen Backwaren (Himbeer-Mandel-Schnitte/Cashew-Quinoa-Gebäck) waren jeweils deutliche Anteile an Weizen nachweisbar.

Die Kennzeichnung der Lebensmittel hatte trotz Vorhandenseins des jeweiligen Allergens in allergologisch relevanten Mengen dessen Abwesenheit suggeriert und damit gerade auch Allergiker angesprochen.

Derartige Befunde werden in der Regel auf Lebensmittelwarnung.de, einem Portal der Bundesländer, veröffentlicht.

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Quelle: CVUA Stuttgart