Deutsche Umwelthilfe fordert: Bundestag muss überfälliges Einwegplastiktütenverbot beschließen

  • Pro Minute werden in Deutschland 3.700 Plastiktüten verbraucht.
  • Plastiktüten sind ein kurzlebiges Einwegprodukt, belasten durch ihre milliardenfache Herstellung das Klima, verschwenden Ressourcen und verschmutzen die Umwelt.
  • Deutsche Umwelthilfe spricht sich bei der Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages für das Plastiktütenverbot aus.
  • Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher zeigen täglich, dass Einweg-Plastiktüten überflüssig sind, indem sie Mehrwegalternativen nutzen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) unterstützt die von Bundesumweltministerin Svenja Schulze geplante Verbotsregelung von Plastiktüten als richtigen Schritt zur Vermeidung von unnötigem Plastikmüll. In der Sitzung des Umweltausschusses im Bundestag am 6. Mai zur Änderung des Verpackungsgesetzes bekräftigte der Umwelt- und Verbraucherschutzverband die Richtigkeit und das wichtige politische Signal des Tütenverbots. Angesichts der negativen Auswirkungen unnötiger Einweg-Plastikverpackungen auf das Klima und die Umwelt, ist das Angebot von ressourcenvergeudenden Plastiktüten nicht länger vertretbar. Über das Plastiktütenverbot stimmt im nächsten Schritt der Bundestag ab. Die DUH fordert daher die Parteien im Bundestag auf, der geplanten Verbotsregelung zuzustimmen.

Nachdem das Bundesumweltministerium jahrelang eine Verbotsregelung von Plastiktüten verweigerte und lieber auf industriefreundliche freiwillige Selbstverpflichtungen setzte, wurde nach Einschätzung der DUH mit dem geplanten Plastiktütenverbot von Umweltministerin Schulze endlich ein konsequenter Schritt in Richtung Abfallvermeidung getan.

„Es ist richtig, Plastiktüten zu verbieten. Pro Jahr werden in Deutschland zwei Milliarden Einweg-Plastiktüten verbraucht. Für deren Herstellung werden nicht nur begrenzt vorhandene fossile Ressourcen vergeudet und das Klima belastet, sondern sie werden auch vielfach in der Umwelt entsorgt und verschmutzen diese. Aus diesem Grund erlaubt die Europäische Kommission den EU-Mitgliedstaaten in der Plastiktütenrichtlinie ausdrücklich das Verbot des Einwegprodukts. Weltweit haben bereits 61 Länder Plastiktüten verboten und gezeigt, dass es auch ohne geht. Die Plastiktüte steht wie kaum ein anderes Einweg-Produkt für Ressourcenverschwendung und Umweltvermüllung. Deshalb sollte der Bundestag diesem längst überfälligen Verbot zustimmen“, sagt die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH Barbara Metz.

Tagtäglich zeigen Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher, dass ein Leben ohne das Einwegprodukt möglich ist. Es wird alles genutzt: Mehrwegtragetaschen, Einkaufsnetze, Rucksäcke, Klappkisten, Körbe, Fahrradtaschen oder Trolleys. Auch für unterschiedliche Einkaufssituationen gibt es die geräumige Permanenttragetasche mit Standboden oder den faltbaren Polyesterbeutel für den Spontaneinkauf. Es ist für Jeden eine Mehrweg-Alternative verfügbar.

„Auch, wenn Plastiktüten nur einen Bruchteil des deutschen Abfallaufkommens ausmachen, so kann das keine Begründung dafür sein, sich tagtäglich mit unnötigem Plastikmüll abzufinden. Irgendwo muss mit dem Umweltschutz begonnen werden. Die Plastiktüte ist ein Türöffner, das eigene Einkaufsverhalten kritisch zu hinterfragen“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Zur bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtung des Handels erklärt Fischer: „Wenn Teile des Handels argumentieren, dass mit der bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtung der Plastiktütenverbrauch in Deutschland gesenkt worden sei, so zeigt das doch vor allem eines: Plastiktüten sind verzichtbar. Supermarktketten und einige Handelshäuser haben Plastiktüten bereits vor dem geplanten Verbot aus dem Sortiment genommen und die Kundinnen und Kunden kommen trotzdem wieder. Deshalb wird das Plastiktütenverbot dem Handel keine Probleme verursachen.“

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht unnötigerweise von Einweg-Plastiktüten auf Einweg-Papiertüten wechseln, sollten diese in jedem Fall ausreichend hoch bepreist werden. Mindestens 20 Cent sollten für jede Tüte fällig werden. Hier steht die Bundesregierung in der Verantwortung, dass eine Abgabe für Einweg-Papiertüten und auch für kleinformatige Tütchen für Bedienware verpflichtend festgelegt wird.

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Pressekontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

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030 2400867-20, presse@duh.de

Quelle: DUH