Lebensmittel aus dem Internet: Widerruf, Pflichtangaben, Mindesthaltbarkeitsdatum

Rund ein Drittel aller Einkäufe werden in Deutschland online getätigt, insbesondere Kleidung und Elektroartikel. Lebensmittel waren dabei bisher weniger nachgefragt, bedingt durch Corona steigen auch hier die Bestellzahlen. Angebote und Service der Lieferdienste sind unterschiedlich. Wie steht es mit dem Widerrufsrecht, welche Pflichtangaben benötigen die Lebensmittel und auf was ist beim Online-Einkauf besonders zu achten?

Grundsätzlich gibt es für Lebensmittel im Online-Handel, keinen generellen Ausschluss vom Widerrufsrecht. Das bedeutet, Sie können in der Regel den Vertrag widerrufen, die Ware zurückschicken und den Kaufpreis erstattet bekommen, wenn es sich um haltbare Güter handelt. „Anders liegt es bei frischen Waren wie beispielsweise Obst, Gemüse, Milchprodukte, Fleisch oder Fisch. Wegen der schnellen Verderblichkeit sind diese Produkte vom Widerrufsrecht ausgenommen“, so Gisela Horlemann, Ökotrophologin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Verpackte Waren, die im Internet vermarktet werden, benötigen die gleichen Pflichtangaben wie Lebensmittel aus dem Supermarkt. Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bzw. das Verbrauchsdatum muss jedoch erst bei Lieferung vorliegen. „Hier besteht aus unserer Sicht noch Nachbesserungsbedarf – schließlich kaufen Verbraucher*innen haltbare Ware auch auf Vorrat“, weiß Horlemann. Die Lieferanten sind verpflichtet, für die Lieferung von leicht verderblichen Produkten Temperaturvorgaben und Verpackungsregeln einzuhalten. Bei Obst ist das Herkunftsland anzugeben.

Beim Onlinekauf von Lebensmitteln gelten grundsätzlich die gleichen Regeln, wie für alle anderen Online-Einkäufe: Seien Sie misstrauisch, wenn das Impressum fehlt oder nur ein Postfach angeben ist. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist verzeichnet, wie lange Sie Waren zurückschicken können und wer die Rücksendekosten trägt. Achtung: Umtausch und Garantie sind freiwillige Leistungen und sind ebenfalls in den AGB zu finden.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem VSB-Tipp.

Quelle: VerbraucherService Bayern