Leitfaden zur Minimierung von Pyrrolizidinalkaloiden in Lebensmitteln veröffentlicht

Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind natürliche Inhaltsstoffe von Pflanzen, die diese zum Schutz gegen Fraßfeinde bilden. Da bestimmte PA jedoch gesundheitlich bedenklich sind, sind sie in Lebensmitteln unerwünscht und müssen minimiert werden. Deshalb hat der Lebensmittelverband Deutschland nun gemeinsam mit mehreren Mitgliedsverbänden* einen Leitfaden entwickelt, den „Code of Practice zur Vermeidung und Verringerung der Kontamination von Lebensmitteln mit Pyrrolizidinalkaloiden“.

Dieser enthält neben allgemeingültigen auch branchen- und produktspezifische Empfehlungen zur Reduzierung der PA-Gehalte in Lebensmitteln. Dr. Birgit Christall aus der Wissenschaftlichen Leitung des Lebensmittelverbands erklärt: „Der Code of Practice ist ein Hilfsmittel für die Praxis. Er soll dazu dienen, geeignete Maßnahmen zur Verringerung der Kontamination von Lebensmitteln mit Pyrrolizidinalkaloiden zu ergreifen. Die deutsche Land- und Ernährungswirtschaft wird damit ihrer hohen Verantwortung gerecht und leistet auf diese Weise einen entscheidenden Beitrag zum vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz sowie dem gesundheitlichen Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere.“

Von einer Kontamination mit Pyrrolizidinalkaloiden waren in der Vergangenheit vor allem pflanzliche Lebensmittel betroffen, wie Kräutertees und Tee, kulinarische Kräuter, Schnittsalate und pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel, aber auch Honig. Aus diesem Grunde beschäftigen sich die betroffenen Unternehmen und Verbände seit mehreren Jahren intensiv mit der Thematik und konnten so auch bereits vielfach eine deutliche Reduzierung der PA-Gehalte in diesen Produkten erreichen.

Es gibt weltweit mehr als 6.000 Pflanzenspezies, die PA bilden (sog. PA-Pflanzen); dazu gehören zum Beispiel die Kreuz- oder Greiskräuter (z. B. Jakobskreuzkraut), Natternköpfe (Echium-Arten) und Borretsch. Zudem existieren mehr als 600 verschiedene Pyrrolizidinalkaloide, die unterschiedlich toxisch sind. Da PA-Pflanzen zur natürlichen Umwelt gehören, ist es weder sinnvoll noch möglich, sie vollständig zu vernichten. Der Lebensmittelverband Deutschland und seine Mitgliedsverbände verfolgen daher ein pragmatisches Vorgehen, das den gesundheitlichen Verbraucherschutz in den Vordergrund stellt, aber auch die Machbarkeit von Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt.

Der „Code of Practice zur Vermeidung und Verringerung der Kontamination von Lebensmitteln mit Pyrrolizidinalkaloiden“ kann über folgenden Link heruntergeladen werden: Code of Practice zur Vermeidung und Verringerung der Kontamination von Lebensmitteln mit Pyrrolizidinalkaloiden

*) Der „Code of Practice zur Vermeidung und Verringerung der Kontamination von Lebensmitteln mit Pyrrolizidinalkaloiden“ wurde von folgenden Verbänden gemeinsam mit dem Lebensmittelverband erarbeitet: Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel (AK NEM) im Lebensmittelverband Deutschland e. V., Deutscher Bauernverband e. V. (DBV), Deutscher Imkerbund e. V. (D.I.B.), Deutscher Tee & Kräutertee Verband e. V. (ehemals Deutscher Teeverband e. V. und Wirtschaftsvereinigung Kräuter- und Früchtetee e. V.), Deutsches Tiefkühlinstitut e. V. (dti), Fachverband der Gewürzindustrie e. V., Honig-Verband e. V., Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft e. V. (VGMS), Vereinigung der am Drogen- und Chemikalien-Groß- und Außenhandel beteiligten Firmen e. V. (VDC) und Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG). Unterstützt wird der Code of Practice weiterhin von folgenden Verbänden: Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller e. V. (AöL), Bundesverband der obst-, gemüse- und kartoffelverarbeitenden Industrie e. V. (bogk), Deutscher Fruchthandelsverband e. V. (DFHV), Deutscher Raiffeisenverband e. V. (DRV).

Lebensmittelverband Deutschland e. V.

Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette „von Acker bis Teller“, aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.

Für weitere Informationen
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Wissenschaftliche Leitung
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Quelle: Lebensmittelverband