Marktcheck: Fertiggerichte und Snacks für Kinder – eine gute Wahl?

Tütensuppen mit Tierfiguren, Raviolini oder Quetschies — der Markt bietet eine Vielzahl an fertigen Mittagsgerichten und herzhaften Snacks speziell für Kinder. Diese Angebote versprechen eine bequeme, bedarfs- und altersgerechte Ernährung von Kindern. Aber halten sie diese Versprechen?

Wir haben stichprobenartig 40 verschiedene Produkte auf ihre Eignung als Mittagessen für Kinder bis 6 Jahre überprüft: 16 Komplettgerichte sowie 24 Beilagen und herzhafte Snacks.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Spezielle Kinderlebensmittel sind überflüssig. Kinder ab dem 1. Lebensjahr können die normale Familienkost essen.
  • Märchensuppen, Hähnchennuggets oder andere Kindergerichte und Snacks sind nur eingeschränkt empfehlenswert.
  • Lebensmittel für Kleinkinder mit Altersangabe (1-3 Jahre) müssen gesetzliche Anforderungen erfüllen. Ihre Zusammensetzung ist bedarfsgerecht, wenn auch oft sehr energiearm.
  • Anreicherungen mit Vitaminen und Mineralstoffen sind in Fertiggerichten unsinnig. Sie lassen die Produkte gesünder erscheinen, als sie tatsächlich sind. Vielmehr besteht die Gefahr der Überdosierung.
  • Prozentangaben zum Tagesbedarf an Energie oder anderen Nährwerten auf Verpackungen beziehen sich immer auf einen durchschnittlichen Erwachsenen und führen bei Kinderprodukten in die Irre.

Marktcheck: Methodik und Bewertungsgrundlagen

Im Jahr 2019 untersuchte die Verbraucherzentrale Brandenburg in einer Stichprobe 16 Komplettmenüs sowie 24 Beilagen und herzhafte Snacks. Alle Fertigprodukte richteten sich speziell an Kinder. Sie erfüllten mindestens eines der folgenden Kriterien:

  • Aufschrift „für Kinder“ oder „Kids“
  • auf Kinder zugeschnittene Gestaltung der Verpackung, zum Beispiel mit Comicfiguren oder bunten Bildern und Farben
  • spezielle Formung, zum Beispiel als Tier- oder Comicfigur
  • Aufkleber, Sammelbilder oder Spielfiguren als Geschenk zum Lebensmittel
  • speziell an Kinder gerichtete Werbung oder entsprechende Internetauftritte der Hersteller.

Im Vordergrund stand die Frage, ob sich die ausgewählten Lebensmittel als ausgewogene Mittagsmahlzeit für Kinder bis 6 Jahren eignen. Dazu wurden die Nährwerte, Zusatzstoffe, Kennzeichnung sowie die Bewerbung (Verpackungsgestaltung, Werbebotschaften) dieser Produkte betrachtet. Auch der Zusatz von Vitaminen und Mineralien flossen in die Bewertung ein.

Die Komplettmahlzeiten wurden auf Grundlage der anerkannten Empfehlungen des Forschungsdepartment Kinderernährung (FKE) in Bochum (Optimierte Mischkost „optimiX“) bewertet. Demnach sollten 26 Prozent der benötigten Tagesenergiemenge auf die Mittagsmahlzeit entfallen. Die Gesamt-Proteinmenge eines Tages sollte zu 32 Prozent mit dem Mittagessen abgedeckt sein, die Gesamt-Fettmenge zu 31 Prozent, die Gesamt-Kohlenhydratmenge zu 22 Prozent und die Zufuhr an zugesetztem Zucker nur zu 3 Prozent.

Der Salzgehalt wurde auf der Grundlage der WHO-Empfehlungen bewertet. Demnach sollten Kinder im Alter von 1-3 Jahren täglich nur 2 Gramm Salz und Kinder im Alter von 4-6 Jahren 3 Gramm Salz aufnehmen. Hier finden Sie dazu mehr.

Für die Bewertung von zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen wurden die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr (sogenannte D-A-CH-Referenzwerte) herangezogen, für die die Fachgesellschaften für Ernährung aus Deutschland, Österreich und der Schweiz für unterschiedliche Altersgruppen Empfehlungen erarbeitet haben.

Die Beilagen und Snacks der Stichprobe wurden nicht – wie die Komplettmahlzeiten – nach dem Ernährungskonzept „optimiX“ bewertet, weil es sich bei ihnen nicht um vollwertige Gerichte handelt. Für die Bewertung wurden generell der Einsatz von Zusatzstoffen, die Energie- und Salzgehalte, Anreicherungen mit Vitaminen und Mineralstoffen sowie Verpackungsgestaltung und Werbemaßnahmen der Hersteller betrachtet.

Vollständiger Beitrag

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg