Millionen Jahre altes Salz mit nur drei Jahren Mindesthaltbarkeit?

Fast alle verpackten Lebensmittel tragen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Dies schreibt die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vor. Der Anbieter eines Lebensmittels verspricht damit, dass das Lebensmittel bis zu diesem Datum bei richtiger Aufbewahrung seine „spezifischen Eigenschaften“ behält. Ausgenommen davon sind nur wenige Lebensmittel, zum Beispiel Salz, Zucker, Essig, Wein oder Schnaps. Sie gelten als praktisch nicht verderblich.

Mindesthaltbarkeitsdatum: nicht vorgeschrieben, trotzdem angegeben

Auch wenn ein MHD nicht vorgeschrieben ist, kann ein Anbieter es freiwillig angeben. Nicht immer ist das aber eine sinnvolle Information für Käufer. So prangt zum Beispiel auch auf angeblich mehr als 200 Millionen Jahre altem Salz aus dem Himalaya-Gebirge oder der Wüste Kalahari ein Mindesthaltbarkeitsdatum von nur wenigen Jahren.

Es ist nicht davon auszugehen, dass sich seine Qualität nach Ablauf des MHD merklich verändert oder es gar verdirbt – immer vorausgesetzt, dass es ordnungsgemäß gelagert wird. Es ist nicht empfehlenswert, das teure Salz – bis zu 20fach teurer als normales Speisesalz – aufgrund eines abgelaufenen MHD wegzuwerfen und durch ein neues zu ersetzen.

Die Ausnahme von der Ausnahme: Salze mit Zusätzen oder Zutaten
Salz kann Millionen Jahre alt sein und ist in seiner reinen Form tatsächlich unbegrenzt haltbar. Da es kein ungebundenes Wasser enthält, bietet es keinen Nährboden für die Vermehrung von Mikroorganismen wie Bakterien und Pilzen, die das Verderben von Lebensmitteln verursachen.

Häufig wird Speisesalz hierzulande jedoch mit Zusätzen wie Jod (in Form von Jodat), Fluorid oder Folsäure versehen. Auf der Verpackung finden sich dann entsprechende Hinweise wie „Mit Fluorid“, „Jodiertes Speisesalz“ oder „Jodiertes Speisesalz mit Folsäure“.

Zugesetztes Jodat reagiert unter Einwirkung von Feuchtigkeit und Sauerstoff zu Jod. Dabei kann sich das Salz in Farbe und Geruch verändern und der auf der Verpackung angegebene Jodatgehalt stimmt eventuell nicht mehr überein.

Bei jodiertem Salz oder Salz mit anderen Zutaten, zum Beispiel Kräuter- oder Gewürzsalzen ist deshalb ein Mindesthaltbarkeitsdatum anzugeben.

Quelle: Lebensmittelklarheit