Verantwortung der Geflügelwirtschaft in der Corona-Krise

Geflügelwirtschaft in der Corona-Krise: Arbeitnehmer schützen und Versorgung aufrechterhalten.

In der Corona-Krise kommt den Unternehmen der deutschen Schlachtgeflügelwirtschaft eine besondere Verantwortung zu – in zweierlei Hinsicht. Während des anhaltenden Virusgeschehens ist der besondere Schutz der in den Schlachtereien beschäftigten Mitarbeiter von höchster Bedeutung. Zugleich geht es darum, die Produktion in den Schlachtereien dauerhaft aufrechtzuerhalten und so die Grundversorgung der deutschen Bevölkerung mit heimischem Geflügelfleisch zu sichern.

„Wir nehmen das Thema überaus ernst und haben schon zu Beginn der Corona-Krise eine Vielzahl zusätzlicher Vorsorge- und Hygienemaßnahmen umgesetzt. Ein effektiver Schutz der Mitarbeiter und die Sicherung der Versorgung mit Geflügelfleisch haben für uns höchste Priorität“, sagt Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG). Zum Schutz der Arbeitnehmer hat die Geflügelwirtschaft bereits vor Wochen die ohnehin dauerhaft hohen Hygienestandards in den Schlachtereien nochmals verschärft, konkret durch Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter, Schaffung getrennter Pausenräume, Etablierung eines sektoralen Zwei-Schichten-Systems mit voneinander unabhängigen Mitarbeiterstäben und vermehrte Bereitstellung von Schutzkleidung und Desinfektionsmittel.

„Gelebte Verantwortung für Mitarbeiter ist für uns eine Selbstverständlichkeit –
unabhängig davon, ob es Festangestellte oder Werkvertragsnehmer sind“

„Die gelebte Verantwortung für unsere Mitarbeiter ist für uns eine Selbstverständlichkeit – völlig unabhängig davon, ob es sich um Festangestellte oder Werkvertragsnehmer handelt“, stellt Ripke klar. Aktuellen politischen Bestrebungen, angesichts des Ausbruchs von Corona-Infektionen in Schweine- und Rinderschlachthöfen das Modell der Werkverträge in Frage zu stellen, erteilt er eine klare Absage. In diesem Kontext mahnt Ripke zu einer sachlichen Diskussion: „Das wichtige Thema Infektionsprävention darf nicht missbraucht werden, um die Fleischerzeugung in Deutschland grundsätzlich in Frage zu stellen.“

„Keine Stigmatisierung der Fleischerzeugung“

Im Sinne einer Infektionsprävention steht die deutsche Geflügelwirtschaft behördlich angeordneten flächendeckenden Corona-Tests aufgeschlossen gegenüber. „Diese müssen dann aber ausnahmslos für alle Wirtschaftszweige gelten, konkret auch für den Montagebereich der industriellen Fertigung“, fordert ZDG-Präsident Ripke. „Gemeinschaftsunterkünfte sind in vielen Wirtschaftsbereichen Standard und keine Besonderheit der Fleischerzeugung. Eine Stigmatisierung durch flächendeckende Tests und naturgemäß entsprechend gehäufte Positivbefunde ist dringend zu vermeiden.“

In ihren Schlachtereien beschäftigt die deutsche Geflügelwirtschaft ganz überwiegend festangestellte Mitarbeiter. Insbesondere während der absatzstarken Zeit der Grillsaison kommt bei gesteigerten Erzeugungskapazitäten ein gewisser Anteil an Werkvertragsbeschäftigten hinzu, die zum Teil in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, wenngleich dieser Anteil in der Geflügelwirtschaft im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen eher gering ist.

Zusätzliche Wohneinheiten geschaffen, Fahrdienst mit Abstand und Mundschutz

„Selbstverständlich nehmen unsere Unternehmen ihre Verantwortung auch mit Blick auf angemessene soziale und hygienische Standards bei der Unterbringung der Werkvertragsnehmer wahr“, betont ZDG-Präsident Ripke. Für die Unterbringung der Mitarbeiter setzt die niedersächsische Wohnstätten-Verordnung Standards, wonach maximal zwei Personen in einem Zimmer leben dürfen; häufig sind dies Ehepartner. Seit Beginn der Corona-Krise haben die Unternehmen zudem teils zusätzliche Wohneinheiten und ergänzende Fahrkapazitäten für die Werkvertragsbeschäftigten geschaffen – mit ausreichend Abstand und Mundschutzpflicht.

Auch zusätzlichen Regelungen gegenüber ist die deutsche Geflügelwirtschaft aufgeschlossen, so im Sinne des aktuellen Papiers des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums mit Empfehlungen für die Unterbringung der Arbeitskräfte in Gemeinschaftsunterkünften. Klar sein muss laut Ripke allen Beteiligten aber auch: „Auf das private Verhalten unserer Mitarbeiter haben wir keinen Einfluss. Hier findet die Verantwortung des Unternehmers ihre formellen Grenzen.“

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Quelle: ZDG