Zweiter offener Brief des VDOe an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Nachdem im Antwortschreiben vom Bundesgesundheitsminister auf unseren ersten offenen Brief lediglich auf das COVID-19-Vst-SchutzV, welches jedoch keine Unterstützung für Ernährungstherapie und -prävention bietet, verwiesen wurde, haben die Verbände gemeinsam einen zweiten Brief erarbeitet.

Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn,

über Ihren Brief vom 06.05.2020 zur COVID-19-Vst-SchutzV an alle Therapeut*innen, in dem Ihre hohe Wertschätzung unserer Berufe zum Ausdruck kam, haben wir uns gefreut und diesen gerne an unsere insgesamt über 12.000 Mitglieder weitergeleitet. Uns erreichten daraufhin jedoch zahlreiche Rückmeldungen von unseren Mitgliedern, die ihr Unverständnis darüber ausdrücken.

COVID-19-Vst-SchutzV unterstützt sicher die Praxen der Physio- und Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen, welche nach § 124 SGB V zugelassen sind und überwiegend Einkünfte aus dieser Tätigkeit beziehen.

Leider bietet COVID-19-VSt-SchutzV aber keinerlei Unterstützung für die strukturell nicht in der Heilmittelrichtlinie verankerten Leistungserbringer von Ernährungstherapie, da  weder auf den Status Quo der ambulanten Ernährungstherapie für gesetzlich versicherte Patienten, noch auf Leistungen an privat Versicherte und Beihilfeberechtigte Rücksicht genommen wird. Auch der Ausfall der Leistungen nach § 20 SGB V Prävention findet keine Berücksichtigung, ist jedoch gerade für freiberufliche Kolleg*innen häufig ein wichtiger wirtschaftlicher Aspekt.

Die maßgeblichen Verbände des Heilmittels ambulante Ernährungstherapie QUETHEB, VDOE, VFED und VDD möchten hiermit auf die Notwendigkeit einer Nachbesserung explizit für Kolleg*innen in der ambulanten Ernährungstherapie und Prävention hinweisen, um die wirtschaftliche Grundlage unserer Mitglieder zu sichern und  Patientenversorgung im Bereich Ernährungstherapie und Ernährungsprävention somit auch mittelfristig zu ermöglichen.

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Nachfragen zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen auch im Namen der übrigen Verbände

Quelle: VDOe

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