Auch in Baden-Württemberg sind mit Fipronil belastete Eier aus den Niederlanden in den Handel gelangt

Printnummern „0-NL-4031002“ (Bio-Ware) und „1-NL-4050502“ (Freilandhaltung) betroffen. Eier sind bereits aus dem Handel genommen. Zu aktuellen Meldungen zu Fipronil-belasteten Eiern informiert das Verbraucherschutzministerium.

Mit Fipronil belastete Eier aus den Niederlanden wurden auch in Baden-Württemberg vertrieben. Es bestanden zu keiner Zeit Gesundheitsrisiken für Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichwohl lagen die gemessenen Fipronilwerte teils deutlich über dem gesetzlich festgelegten Grenzwert.

In der vergangenen Woche hatte das niedersächsische Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz Fipronil in Eiern eines Bio-Legehennenbetriebes aus den Niederlanden nachgewiesen. Diese Eier tragen den Stempel 0-NL-4031002. Diese kamen in sechs Bundesländern, darunter auch in Baden-Württemberg, in den Handel. Die betroffenen Eier wurden bereits aus dem Handel gezogen.

Darüber hinaus sind auch aus einem anderen niederländischen Freilandhaltungsbetrieb mit Fipronil belastete Eier über Nordrhein-Westfalen nach Baden-Württemberg gelangt. Im Rahmen von Eigenkontrollen hatten Eier-Packstellen in dieser Woche Eier mit einem erhöhten Fipronilwert festgestellt und den zuständigen Behörden gemeldet. Dieser Fipronilgehalt ist nicht mit gesundheitlichen Risiken verbunden.

Betroffen waren circa 75.000 Eier, die ebenfalls bereits aus dem Handel genommen wurden. Für Verbraucher sind sie durch den Stempelaufdruck 1-NL- 4050502 zu identifizieren. Diese Eier wurden von Nordrhein-Westfalen aus über unterschiedliche Handelsketten sowohl in Baden-Württemberg, als auch in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland vermarktet.

Aus Gründen der Vorsorge sollten grundsätzlich alle Eier, die die Stempelaufdrucke 1-NL-4050502 oder 0-NL-4031002 aufweisen, nicht verzehrt werden. Diese Empfehlung gilt unabhängig vom tatsächlichen Fipronilgehalt und für alle Verbrauchergruppen, insbesondere auch für Kinder.

Nachdem im vergangenen Jahr sehr viele Eier positiv auf Fipronil getestet worden sind, haben Baden-Württemberg und andere Länder ihre Kontrollprogramme zu Fipronil und ähnlichen Stoffen deutlich erweitert. In den amtlichen Untersuchungen in Baden-Württemberg in 2018 von Eiern und Eiprodukten wurden kein Fipronil oder ähnliche Stoffe nachgewiesen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Geschehens werden die amtlichen Untersuchungen von Eiern aus den Niederlanden nochmals intensiviert.

Hintergrundinformationen

Was ist Fipronil?

Fipronil ist ein Mittel gegen den Insektenbefall von Pflanzen, das in der Veterinärmedizin bei Haustieren gegen Flöhe, Milben oder Zecken verwendet werden kann. Fipronil darf nicht bei Tieren verwendet werden, die zur Lebensmittelerzeugung gehalten werden, wie in diesem Fall Legehennen. Nachweisbare Rückstände von Fipronil über 0,005 mg/kg dürfen in den Lebensmitteln nicht vorhanden sein. Daher ist es verboten, mit Fipronil belastete Lebensmittel in den Verkehr zu bringen.

Wie gefährlich ist Fipronil?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betrachtet Fipronil für den Menschen als „mäßig giftig“. In großen Mengen kann es Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Schwindel und epileptische Anfälle hervorrufen. Nach der aktuellen Risikoeinstufung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) besteht bis zu einer Fipronilkonzentration von 0,72 Milligramm pro Kilogramm (mg/kg) Ei bei einem üblichen Verzehr von Hühnereiern kein akutes gesundheitliches Risiko. Die amtlichen Untersuchungsergebnisse für die nach NRW gelieferten Eier lagen deutlich unterhalb dieses Wertes.

Was bedeutet die Stempelnummer?

Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt und muss auf jedem verkauften Ei aufgestempelt sein. Die erste Zahl verrät das Haltungssystem (0 = Ökologische Erzeugung, 1 = Freilandhaltung, 2 = Bodenhaltung, 3 = Käfighaltung), die darauf folgenden Buchstaben bezeichnen das Herkunftsland und der Rest der Zahlenfolge dienen der Identifizierung des Betriebs. In Deutschland stehen die ersten beiden Ziffern nach dem Ländercode für das Bundesland; so stammt ein Ei, welches mit der Zahlenfolge 08 beginnt, aus Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zum Thema Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de.

Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg