Antibiotika in der Tiermast: Kabinett beschließt Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG)

Entwurf von Bundesministerin Klöckner sieht Verbesserungen für Monitoring und Bewertung der Entwicklung der Antibiotikaanwendung im Bereich der Tiermast vor
Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vorgelegten Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) beschlossen. Die 17. AMG-Novelle greift Erkenntnisse aus der Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle auf.

Die Evaluierung zeigt, dass das bestehende Antibiotikaminimierungskonzept des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) funktioniert. Die Gesamtverbrauchsmenge an Antibiotika bei allen sechs Nutzungsarten (Mastferkel, Mastschweine, Mastputen, Masthühner, Mastkälber, Mastrinder) ist im untersuchten Zeitraum um fast ein Drittel von 298 Tonnen auf 204 Tonnen gesunken. Die Evaluierung hat auch wichtige Daten über Einzelheiten der Antibiotikaanwendung in der Tiermast sowie Hinweise, wie das Antibiotikaminimierungskonzept weiter verbessert werden kann, ergeben.

Mit der 17. AMG-Novelle wollen wir eine zeitnahe Anpassung einiger technisch-administrativer Regelungen der 16. AMG-Novelle vornehmen.

Ziel ist es, Modalitäten und Abläufe des Antibiotikaminimierungskonzepts zu präzisieren, um die Datengrundlage zu verbessern, Tierhalter administrativ zu entlasten, die Berechnungsmodalitäten zur Therapiehäufigkeit bei Arzneimitteln mit mehreren Wirkstoffen anzupassen und die erfolgreiche Datenauswertung zur Evaluierung fortzuführen.

Vorgesehen ist u.a.:

  • Nullmeldungen werden Pflicht. D.h. es gibt eine Mitteilungsverpflichtung für Tierhalter an die zuständige Behörde auch dann, wenn keine antibakteriellen Arzneimittel angewendet wurden. Damit verschärfen wir das Monitoring.
  • Möglichkeit der elektronischen Abgabe der Versicherung der Tierhalter über die Einhaltung der tierärztlichen Behandlungsanweisung.

Außerdem werden die Regelungen zur Verwendung von Daten erweitert: Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) soll auch die Daten, die beim Vollzug des Antibiotikaminimierungskonzepts anfallen, in pseudonymisierter Form zum Zweck einer Risikobewertung verwenden dürfen. Damit kann die Entwicklung der Antibiotikaanwendung bei den sechs Nutzungsarten der 16. AMG-Novelle über den Zeitraum der Evaluierung (zweites Halbjahr 2014 bis einschließlich 2017) hinaus weiterhin verfolgt werden. Dies ist wichtig, um auch weiterhin beobachten zu können, wie sich die Verbrauchsmengen der verschiedenen Antibiotika bei den sechs Nutzungsarten und das Spektrum der eingesetzten Wirkstoffe, insbesondere bei den Reserveantibiotika, entwickeln. Und um die Bedeutung dieser Veränderungen im Verhältnis zur Entwicklung des Resistenzgeschehens präziser einschätzen zu können.

Zum Thema Reserveantibiotika hat Bundesministerin Julia Klöckner wiederholt betont: „Jede Anwendung von Antibiotika kann die Entwicklung von Resistenzen nach sich ziehen. Den Einsatz bei Mensch und Tier müssen wir daher auf das absolut notwendige Maß reduzieren. Strengste Anforderungen sind bei den so genannten Reserveantibiotika nötig. Sie sind Arzneimittel der letzten Wahl und werden verabreicht, wenn sonst nichts mehr wirkt.“

Unser Ziel ist die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes auf das therapeutisch notwendige Minimum und insbesondere die Verminderung der Anwendung von Reserveantibiotika. Bei Masthühnern und Mastputen lag der Anteil an Reserveantibiotika bei rund 40 Prozent der jeweiligen Verbrauchsmenge. Der Einsatz von Antibiotika und Reserveantibiotika bei Mastgeflügel ist im untersuchten Zeitraum kaum zurückgegangen. Klar ist: Der hohe Anteil insbesondere von Reserveantibiotika an den Verbrauchsmengen ist nicht akzeptabel.

Ein wichtiger Beitrag dazu ist die künftige EU-Liste der Reserveantibiotika, für die sich unser Ministerium eingesetzt hat: Bis zum Jahr 2022 wird die Europäische Kommission per Durchführungsrechtsakt eine Liste der sogenannten Reserveantibiotika erstellen, die der Humanmedizin vorbehalten bleiben müssen.

Quelle: BMEL