Bambus in Coffee-to-go Bechern – legal auf dem Markt?

Seit 2014 berichten wir über die Verwendung von Bambusfasern in Kunststoffbechern. Seitdem ist viel passiert. Grenzwertüberschreitungen, fehlende Konformitätserklärungen und Irreführungen wurden festgestellt. Nicht nur das CVUA Stuttgart sondern auch die EU-Kommission beschäftigt sich mit diesem Thema. Doch, wie so oft, gibt es auch hier nicht nur schwarz-weiß. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat angeregt, Naturstoffe in Kunststoff nicht grundsätzlich als unbedenklich zu betrachten. Somit wären diese Gegenstände nicht verkehrsfähig. Im vorliegenden Artikel wollen wir Ihnen einen Überblick über die bisherige Historie und den aktuellen Stand geben.

2014: Wie alles begann

Im Jahr 2014 berichteten wir das erste Mal über Küchenutensilien aus Bambus. Diese Gegenstände, seit Ende 2012 auf dem Markt, wurden damals damit beworben, dass sie im Wesentlichen aus Bambus und meist Maisstärke bestehen und damit besonders ökologisch und umweltfreundlich sind. Verschwiegen wurde von den Produzenten jedoch, dass im Zuge der Herstellung Kunststoffe, wie z. B. Melamin-Formaldehyd-Harz (kurz Melaminharz) verwendet wurden.

Somit wurden diese Produkte seitens der Hersteller/Importeure auch nicht als Produkte aus Kunststoff eingestuft und in der Folge auch nicht nach den Vorgaben der EU-Kunststoff-Verordnung Nr. 10/2011 geprüft. Bei vielen Proben aus Melaminharz wurde der spezifische Migrationsgrenzwert für Melamin überschritten. Alle Produkte wurden u. a. aufgrund irreführender Bezeichnung als nicht verkehrsfähig beurteilt. Bestehende Regelungen zur Einfuhrkontrolle für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Melaminharz griffen nicht, da die Produkte vermutlich zollrechtlich nicht als Kunststoffküchenartikel aus Melaminharz angemeldet wurden.

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Quelle: CVUA Stuttgart