Geplanten Verschleiß verhindern, Nutzungsdauer verlängern, Käuferrechte stärken

Verbraucherkommission Baden-Württemberg unterstützt Empfehlungen für eine nachhaltige Produktpolitik.

Das Öko-Institut und das Zentrum für Verbraucherforschung und nachhaltigen Konsum (vunk) der Hochschule Pforzheim empfehlen in einer neuen Studie, durch Gesetzesänderungen Haltbarkeit und Nutzung von Elektro- und Elektronikgeräten zu verbessern – und dadurch Käuferrechte zu stärken. Die Verbraucherkommission Baden-Württemberg (VK) unterstützt diese Vorschläge, die von ihrem Vorsitzenden Tobias Brönneke mit erarbeitet wurden.

Kern der Initiative ist es, der vorzeitigen Obsoleszenz von Produkten – also, dem geplanten Verschleiß vor einer erwartbaren Lebensdauer – entgegen zu wirken. Wie das gelingen kann, haben zahlreiche Arbeiten des Öko-Instituts wie auch des vunk Pforzheim gezeigt. Nun wurden im Auftrag des Umweltbundesamtes konkrete Umsetzungs-Vorschläge entwickelt.

1. Mindestlebensdauer verbindlich angeben

Forderung Nummer Eins: Hersteller sollen künftig die Mindestlebensdauer ihrer Produkte beim Kauf angeben müssen. Nur so könnte die Lebensdauer beim Kauf eines neuen Geräts überhaupt zu einem entscheidenden Faktor werden. „Verschleißt ein Gerät früher als angegeben, könnten Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden – ein echter Anreiz für die Hersteller, langlebige Produkte auf den Markt zu bringen“, sagt Prof. Dr. Tobias Brönneke, Leiter des vunk Pforzheim.

2. Europäische Warenkaufrichtlinie in deutsches Recht umsetzen

Forderung Nummer Zwei: Zugleich sollte die Überarbeitung des deutschen Kaufrechts zukünftig Käuferrechte stärken – was wegen der europäischen Warenkaufrichtlinie bis spätestens 2021 ohnehin geschehen muss. In diesem Zuge sollte die Gewährleistung bei defekten Produkten nicht mehr auf zwei Jahre begrenzt, sondern an die erwartbaren Lebensdauern angepasst werden. Hier sind andere europäische Staaten wie die Niederlande, Schweden, Finnland und Norwegen bereits viel weiter als Deutschland. „Das stärkt sowohl den Verbraucherschutz und die Fairness im Kaufrecht als auch den nachhaltigen Konsum insgesamt“, so Professor Dr. Rainer Gildeggen vom vunk Pforzheim.

Zudem gilt derzeit für Käufer nach sechs Monaten eine Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass ab dann die Konsumenten nachweisen müssen, dass das Produkt bei der Übergabe oder Lieferung mangelfrei war. Deutschland sollte hier – wie Frankreich und Portugal – die Frist auf zwei Jahr verlängern.

3. Rahmenbedingungen für Reparaturen verbessern

Forderung Nummer Drei: Die neuen Reparatur- und Ersatzteilanforderungen der EU-Ökodesign-Richtlinie sollten zukünftig für alle Elektro- und Elektronikgeräte gelten. Auch für diese müssten dann etwa Ersatzteile länger verfügbar und lieferbar sein. Verbunden damit ist die Forderung nach der Einrichtung eines unabhängigen Registers für sogenannte „fachlich kompetente Reparateure“.

„Ein solches Register kann dazu beitragen, dass Hersteller allen dort registrierten Akteuren Ersatzteile sowie Reparatur- und Wartungsinformationen unter gleichen Konditionen liefern müssen und nicht nur wie bislang ihren eigenen Markenfachbetrieben“, erläutert Siddharth Prakash, Experte für nachhaltigen Konsum am Öko-Institut.

Die Verbraucherkommission des Landes Baden-Württemberg schließt sich diesen drei Forderungen an die Politik an und empfiehlt, diese sobald als möglich umzusetzen.

Quelle: Verbraucherkommission Baden-Württemberg