Töten von männlichen Küken vermeiden

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Etwa 50 Millionen männliche Küken werden nach dem Schlüpfen vergast oder geschreddert. In der Geflügelmast findet man für sie keine Verwendung, da sie keine Eier legen und im Vergleich zu den weiblichen Artgenossen nur sehr langsam Fleisch ansetzen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 13.06.2019 das Töten männlicher Küken in der Legehennenzucht vorerst noch als rechtmäßig bestätigt.

Im Jahr 2002 wurde der Tierschutz im Grundgesetz verankert. Demnach soll der Staat „in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ schützen. Auch sollen Wirbeltiere nur getötet werden dürfen, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt. Bislang wurde jedoch das Töten von Eintagsküken von Behörden und Bundeslandwirtschaftsministerium geduldet und den Brütereien ein sogenannter Verbotsirrtum zugebilligt, weshalb sie straflos blieben. Diese Regelung bleibt bis Ende 2021 in Kraft. Sollte die Industrie bis dahin keine Maßnahmen ergriffen haben diese Situation zu beenden wird Bundesagrarministerin Julia Klöckner ein Gesetz vorlegen. Dies teilte sie am 14.07.2020 der Osnabrücker Zeitung mit.

Allerdings gilt dieses Gesetz nur in Deutschland, im Ausland kann und wird an der bisherigen Praxis festgehalten. Alle Eierkäufer*innen können aber dem Tierwohl entscheidend weiterhelfen indem sie Eier mit der Kennzeichnung D (Deutschland) kaufen.

Wie Sie sich als Verbraucher verantwortungsbewusst entscheiden können und welche Initiativen bisher existieren.

Bislang gibt es für Geflügelmäster und Verbraucher nur wenige Alternativen, um der gängigen Praxis zur Entledigung der männlichen Tiere entgegenzuwirken. Die Vorgehensweise ist bei allen Alternativen jedoch die gleiche: Über einen erhöhten Eierpreis kann die teure Mast der Legehennen-Brüder der sogenannten Bruderhähne, quersubventioniert werden. Verschiedene Initiativen aus der ökologischen Landwirtschaft verfolgen diesen Ansatz:

Bruderhahn Initiative Deutschland (BID): Die Aufzucht der Bruderhähne erfolgt nach den Richtlinien der Anbauverbände Demeter und Bioland, die in Teilen über deren Anforderungen noch hinausgehen. Für jedes BID-Ei wird im Laden ein Zuschlag von vier Cent veranschlagt. Eine Liste an Verkaufsstellen finden Sie hier.

Basic Bruderherz-Initiative: Die Bruderhähne werden nach Bioland-Richtlinien aufgezogen. Die Eier sind bundesweit in allen Basic-Biomärkten erhältlich.

Haehnlein: Auch hier werden die Bruderhähne unter ökologischen Bedingungen – mindestens nach den Anforderungen der EG-Öko-Verordnung mit aufgezogen. Die Eier werden überwiegend in Norddeutschland vertrieben. Lediglich in denn’s Biomärkten sind diese auch in Bayern erhältlich.

Eine andere Möglichkeit wäre die Haltung von sogenannten Zweinutzungsrassen, bei der man die männlichen Hühner mästet und die Hennen Eier legen. Allerdings werden bei dieser Haltungsform weder im Fleischansatz noch in der Legeleistung Höchstleistungen erzielt, dafür dürfen beide Geschlechter leben. Das Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Geflügel- und Kleintierhaltung Kitzingen forscht hierzu an Leistung und Wirtschaftlichkeit der männlichen und weiblichen Tiere bei Zweinutzungshühnern.

Das Bundesministerium für Ernährung geht einen anderen Weg. Es fördert  die Entwicklung eines Verfahrens der Geschlechtsbestimmung im Ei. Ziel ist es, das Ausbrüten und Schlüpfen männlicher Küken verhindern zu können, wodurch eine Änderung des Tierschutzgesetzes nicht mehr notwendig wäre. Ein Prototyp wurde bereits getestet.

Quelle: VerbraucherService Bayern