Verschiebung der Öko-Verordnung: Farm to Fork-Ziele brauchen gutes Bio-Recht

EU-Kommission muss gründliche Ausarbeitung der neuen Öko-Verordnung ermöglichen.

Bereits im Mai hatten sich die EU-Staaten – einschließlich Deutschland – sowie der Agrarausschuss des Europaparlaments mitsamt den zuständigen Berichterstattern für eine Verschiebung des Bio-Rechts stark gemacht. Jetzt, kurz vor der letzten Sitzung des EU-Agrarrates kommenden Montag, dem ersten unter deutscher Ratspräsidentschaft, warten hunderttausende Betriebe in ganz Europa sowie Überwachungsbehörden und Kontrollstellen auf ein Signal der EU-Kommission, dem Votum von Parlament und Rat zu folgen. Peter Röhrig, Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) kommentiert:

„Europas Bio-Bewegung braucht jetzt ein Signal der EU-Kommission zur Verschiebung des neuen Bio-Rechts.

Die neue Öko-Verordnung entscheidet darüber mit, ob das 25 % Ökolandbauziel der europäischen Farm to Fork-Strategie erreicht werden kann. Nur wenn die Rechtsgrundlage für hunderttausende Betriebe in ganz Europa gut gemacht ist und die Höfe, Lebensmittelverarbeiter, der Handel, die Behörden und Kontrollstellen sich auf die neuen Regeln einstellen können, wird der Weg für Bio gut gebahnt.

Die letzten Monate haben gezeigt, dass die Zeitpläne der EU-Kommission unrealistisch sind. Es fehlen zu viele wichtige Regeln, die noch bis Jahresende gründlich ausgearbeitet werden müssten. Sehr kritisch ist, dass sich die EU-Kommission seit Monaten nicht zu einer Verschiebung durchringen kann. Denn ein halbgares Bio-Recht oder eine Verschiebung, die zu spät angekündigt wird, würden großen Schaden anrichten.

Wir sehen an den Regeln, die bereits mit gründlicher Arbeit fertig gestellt wurden, dass sich die Investition lohnt. Ein gutes Bio-Recht braucht Zeit. Und bis das neue Bio-Recht angewendet werden muss, gelten die bewährten Regeln der bestehenden Öko-Verordnung.

Alle entscheidenden Stakeholder befürworten, die neuen Regeln erst ab dem 1.1.2022 anwenden zu müssen.“

Hintergrund

Die EU-Öko-Verordnung definiert den mit Abstand höchsten gesetzlichen Standard für die Land- und Lebensmittelwirtschaft.

Die neue EU-Öko-VO 2018/848 wurde seit 2014 diskutiert und in ihren Grundzügen Mitte 2018 beschlossen. Seit diesem Zeitpunkt werden die in der VO angelegten ca. 60 Ermächtigungen für nachgelagerte Rechtsakte beraten und beschlossen. Ein bedeutender Teil dieser Rechtsakte konnte noch nicht abgeschlossen werden. Aktuell in der Beratung sind die Regeln für die Bio-Kontrolle und die Importe von Bio-Produkten.

Da das Bio-Recht vom Acker über den Stall und die Lebensmittelverarbeitung in vom Acker-, Obst-, Hopfen-, Gemüse- und Weinbau bis hin zur Tierhaltung (incl. Bienen und Fische) von der Züchtung bis zur Lebensmittelverarbeitung in Mühlen, Bäckereien, Molkereien, Fleischereien, etc. bis hin zum Handel und zur Kontrolle und Kennzeichnung sehr komplex ist, braucht es gute Beratungen, um für alle Bereiche gute Regelungen zu erreichen.

Nach der Vervollständigung des EU-Bio-Rechts, dass unmittelbar EU-weit gilt, muss auch eine Anpassung von nationalen Gesetzen und Regelungen in den Bundesländern erfolgen.

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Quelle: BÖLW