Leitfaden für die Bewertung gesundheitlicher Risiken

Ziel des Leitfadens.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat den gesetzlichen Auftrag, Risiken von Lebens- und Futtermitteln, Stoffen, Mikroorganismen, Produkten und Verfahren für die menschliche Gesundheit einzuschätzen und zu bewerten. Zudem informiert das BfR über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken und empfiehlt ggf. Maßnahmen zur Risikominimierung oder -vermeidung. Bei bestimmten Fragestellungen ist es zudem notwendig, den Nutzen von Stoffen, Produkten und Verfahren zu bewerten.

Der gesamte Bewertungsprozess wird transparent dargestellt. Durch eine umfassende und nachvollziehbare Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen der Bewertung leistet das BfR einen wichtigen Beitrag zur Risikokommunikation. Risikokommunikation bezeichnet unter anderem den Austausch von Informationen und wissenschaftlichen Auffassungen über Risiken zwischen allen Zielgruppen, zu denen Verbraucherinnen und Verbraucher, Politik, Wissenschaft, öffentliche Institutionen, Wirtschaftsverbände, Nichtregierungsorganisationen und Medien zählen.

Durch diese unabhängige wissenschaftliche Bewertung, Erforschung und Kommunikation gesundheitlicher Risiken trägt das BfR zur Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln, Produkten und Chemikalien bei.

Der vorliegende „Leitfaden für die Bewertung gesundheitlicher Risiken“ dient der Umsetzung der genannten Grundsätze in die Praxis und damit der Qualitätssicherung von Risikobewertungen und anderen gesundheitlichen Stellungnahmen des BfR (im vorliegenden Leitfaden als „Stellungnahme“ bezeichnet).

Der Leitfaden ist eine Vorgabe für die Erstellung und Darstellung der Arbeitsergebnisse des BfR; er ist aber flexibel einsetzbar. Anpassungen sind möglich, insbesondere wenn entsprechende rechtliche Vorgaben bestehen oder andere Darstellungsweisen den fachspezifischen Fragestellungen eher entsprechen. Stellungnahmen im Rahmen gesetzlicher Verfahren werden in diesem Leitfaden nicht behandelt, sofern deren Durchführung in externen Leitlinien beschrieben ist.

Bei der Bewertung gesundheitlicher Risiken sind Unsicherheiten, die sich auf allen Ebenen der Bearbeitung einer Stellungnahme ergeben können, angemessen zu beachten und transparent zu kommunizieren.

Vollständiges Dokument (PDF)

Quelle: BfR