Vitamin D: Einnahme hochdosierter Nahrungsergänzungsmittel unnötig

Stellungnahme Nr. 035/2020 des BfR vom 31. Juli 2020.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat als Nahrungsergänzungsmittel in Verkehr gebrachte Produkte mit einer Dosierung von 50 und 100 Mikrogramm (μg) Cholecalciferol – dies ist die Vorstufe des aktiven Vitamin D – gesundheitlich bewertet. Sie stehen stellvertretend für hochdosierte Präparate, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern eingenommen werden, um ihre Vitamin-D-Zufuhr zu erhöhen.

Vitamin D wird beim Menschen unter dem Einfluss von Sonnenlicht in der Haut gebildet. Im Gegensatz zur körpereigenen Bildung hat die Vitamin D-Zufuhr über die Ernährung nur einen relativ geringen Anteil an der Vitamin D-Versorgung. Eine Überdosierung ist durch die körpereigene Produktion nicht möglich, wohl aber über die Einnahme von hochdosiertem Vitamin D, z. B. über bestimmte Nahrungsergänzungsmittel.

Eine solche Überdosierung führt zu erhöhten Kalziumwerten im Blutserum (Hyperkalzämie). Die klinischen Symptome, die beim Menschen mit einer Hyperkalzämie einhergehen, reichen u. a. von Müdigkeit und Muskelschwäche über Erbrechen und Verstopfung bis hin zu Herzrhythmusstörungen und der Verkalkung von Gefäßen. Eine andauernde Hyperkalzämie kann zu Nierensteinen, Nierenverkalkungen und letztendlich zu einer Abnahme der Nierenfunktion führen.
Auch ohne Sonnenlichtbestrahlung reicht eine tägliche Aufnahmemenge von 20 μg Vitamin D aus, um den körperlichen Bedarf bei der großen Mehrheit der Bevölkerung (97,5 %) zu decken.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nennt für Vitamin D den UL-Wert (tolerable upper intake level) von 100 μg. Nehmen Erwachsene und Kinder ab elf Jahren täglich eine Menge von bis zu 100 μg auf, sind nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen gesundheitliche Beeinträchtigungen unwahrscheinlich. Der UL-Wert bezieht die Aufnahme über alle Vitamin D-Quellen mit ein, also neben der Aufnahme über Supplemente auch die Aufnahme über die normale Ernährung sowie über angereicherte Lebensmittel. Wenn man hochdosierte Vitamin D-Präparate zu sich nimmt, kann man diesen Wert in Kombination mit den anderen Quellen überschreiten.

Eine tägliche Einnahme von Vitamin D-Präparaten mit Dosierungen von 50 μg oder 100 μg ist aus ernährungswissenschaftlicher Sicht nicht erforderlich. Allerdings sieht das BfR bei nur gelegentlichem Verzehr solcher hochdosierten Präparate gesundheitliche Beeinträchtigungen derzeit als unwahrscheinlich an. Nimmt man jedoch langfristig und täglich hochdosierte Vitamin D-Präparate zu sich, deutet die aktuelle Studienlage auf ein erhöhtes gesundheitliches Risiko hin.

Das BfR weist darauf hin, dass bei ausreichendem Aufenthalt im Freien und entsprechender Sonnenbestrahlung der Haut sowie ausgewogener Ernährung eine gute Vitamin D-Versorgung ohne die Einnahme von Vitamin D-Präparaten erreicht werden kann. Personen aus Risikogruppen, bei denen es vergleichsweise häufiger zu ernst zu nehmenden, behandlungsbedürftigen Zuständen von Unterversorgung oder Mangel an Vitamin D kommt, sollten die Einnahme solcher Präparate zuvor ärztlich abklären.

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Quelle: BfR