BMEL zu den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke

Zur aktuellen Berichterstattung, dass Limonaden laut der aktuellen Leitsätze für Erfrischungsgetränken der unabhängigen Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission einen Mindestgehalt an Zucker aufweisen müssen, darf der Parlamentarische Staatsekretär bei der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Hans-Joachim Fuchtel, gerne wie folgt zitiert werden:

Vorab: Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke werden von der unabhängigen Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet. Die Leitsätze werden von Vertretern der Lebensmittelüberwachung der Länder, der Wissenschaft, der Verbraucherschaft und der Lebensmittelwirtschaft erarbeitet. Sie sind keine Rechtsvorschriften, von ihnen kann bei entsprechender Kenntlichmachung grundsätzlich abgewichen werden. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden bewerten dies in jedem Einzelfall unter Würdigung der Gesamtschau des Lebensmittels.

Hans Joachim-Fuchtel: „Wir haben das klare Ziel, in Fertiglebensmitteln und auch Erfrischungsgetränken den Gehalt von Zucker zu reduzieren. Mit unserer Nationalen Innovations- und Reduktionsstrategie sind wir hierbei auf dem richtigen Weg – das zeigen die Ergebnisse einer ersten unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung. Umso mehr haben wir die klare Erwartung, dass sich die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission der aktuellen Problematik nun zügig annimmt und die entsprechenden Leitsätze überprüft.“

Quelle: BMEL