Verbot des Kükentötens: ZDG fordert angemessene Uebergangsfrist und ehrliche Kommunikation

Zu dem heute von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgestellten Entwurf eines Gesetzes zum Verbot des Tötens von Hahnenküken äußert sich Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG):

„Wir als deutsche Geflügelwirtschaft wollen den Ausstieg aus dem Kükentöten lieber heute als morgen. Der nun von Bundesministerin Julia Klöckner genannte Zeithorizont eines Verbots des Kükentötens bis Ende 2021 ist von der Geflügelwirtschaft dem Ministerium gegenüber wiederholt als mögliches Ausstiegsdatum benannt worden. Wir haben hier offenbar wertvolle Zuarbeit leisten können, das freut uns.

Schlicht falsch ist der Vorwurf, die deutsche Geflügelwirtschaft sei untätig geblieben. Das Gegenteil ist der Fall: Seit gut 15 Jahren investieren wir in die Entwicklung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei, wir züchten Zweinutzungsrassen und schaffen Mastplätze für Bruderhähne. Gemeinsam mit dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) hat die Geflügelwirtschaft eine detaillierte Branchenvereinbarung zur Beendigung des Kükentötens erarbeitet, die ein vergleichbares Ausstiegsszenario aufzeigt wie der Gesetzentwurf – und mit dem klaren Fokus auf kükentötenfreie Lieferketten auf Ebene des Produkts Ei im Lebensmitteleinzelhandel sogar noch weiter geht.

Kritisch sehen wir die mit Ende 2023 knapp bemessene Übergangsfrist, innerhalb derer die Beendigung des Brutvorgangs nach dem 6. Bruttag erlaubt bleibt. Aktuell gibt es kein einziges Verfahren der Geschlechtsbestimmung im Ei, das vor dem 7. Bruttag praxisreif wäre! Die Politik darf diese Fakten nicht außer Acht lassen! Es braucht eine angemessene, praxistaugliche Gestaltung der Übergangsfrist. Gerne sind wir dazu bereit, diesen Prozess inhaltlich mitzugestalten.

Wir brauchen eine ehrliche Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit. Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, eine kurzfristige Lösung bis Ende 2021 sei unproblematisch möglich! Selbst bei aktiver Nutzung aller Lösungsbeiträge durch die verfügbaren Geschlechtsbestimmungsverfahren, Zweinutzungshühner und Bruderhahnaufzucht ist die Deckung des deutschen Bedarfs an Eiern aus ausschließlich kükentötenfreien Lieferketten bis Ende kommenden Jahres eine immense Kraftanstrengung und mit Unsicherheiten für die deutschen Brütereien und Eiererzeuger behaftet.

Ein rein nationales Gesetz gilt nicht im Ausland! Im Rahmen des freien Warenverkehrs in der EU können und werden also zum Beispiel polnische oder niederländische Brütereien weiterhin männliche Küken am ersten Lebenstag töten und dort im Rahmen dieser Lieferkette erzeugte Eier/Eiprodukte hier im Lebensmitteleinzelhandel wie auch im Großverbrauchersegment anbieten. Aber auch weibliche Küken aus diesen ausländischen Brütereien mit praktiziertem Kükentöten können legal in Deutschland eingestallt werden. Nur EU-Recht kann dieses Dilemma auflösen.“

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Christiane von Alemann
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Quelle: ZDG