Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) untersucht Käseprodukte in Mecklenburg-Vorpommern

Käse
Foto: Vane Monte auf Pixabay

Jährlich werden in Mecklenburg-Vorpommern knapp 8.000 Proben Lebensmittel untersucht. Auch die Vielfalt der Käse gehört zu den untersuchten Produkten.

Ob jung, alt, mild, kräftig, cremig oder nussig – Vertreter vieler Sorten kommen in die Kontrolle. In der Außenstelle des LALLF in Neubrandenburg arbeiten die Experten dieser Lebensmittelgruppe.

501 Käseproben wurden seit Anfang des Jahres 2019 bis heute sensorisch, chemisch, mikrobiologisch und rückstandsanalytisch untersucht. 76 Prozent (383 Stück) der Käsevariationen waren komplett in Ordnung. Bei 35 Proben wurden geringe Mängel ohne amtliche Reglementierung festgestellt. „61 Käseproben mussten beanstandet werden“, resümiert Prof. Frerk Feldhusen, Direktor des LALLF.

Die meisten Beanstandungen (46 Proben) ergaben sich aus der Kennzeichnung. Spezielle Kennzeichnungsanforderungen, wie die Angaben der Käsegruppe, der Fettgehaltsstufe oder der Hinweis „mit Rohmilch hergestellt“ werden häufig beim Verkauf als lose Ware aus Käsetheken nicht vorgenommen. Fehler bei den allgemeinen Pflichtangaben, wie beispielsweise dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), der Nährwertkennzeichnung oder der verpflichtenden Angabe des Inverkehrbringers sind ebenfalls aufgefallen.

Mikrobiologisch verdorben waren insgesamt sechs Käseproben. Sie sind unter anderem durch Schimmel auf der Oberfläche oder hefigen Geschmack sensorisch als abweichend eingestuft worden. Bei einem Käse führten hygienische Mängel während der Herstellung zu erhöhten Keimgehalten sogenannter „Hygieneindikatorkeime“. Das sind unter anderem Enterobakterien oder Staphylokokken.

Betrachtet man den Anteil Käse, der in M-V hergestellt wurde, ergibt sich ein recht positives Ergebnis. 122 der Gesamtprobenzahl sind hier hergestellt und teilweise regional vermarktet worden. 63 Prozent waren beanstandungsfrei. Wie auch im Gesamtbild, fielen hauptsächlich Kennzeichnungsmängel auf (12 Proben). Krankmachende Keime sind gar nicht nachgewiesen worden. In 13 Fällen wurden geringe Bemängelungen ausgesprochen, die aber zu keiner Beanstandung führten.

„Gerade kleine Hersteller vertreiben in M-V eine schöne Markenvielfalt und interessante Produkte“, merkt Feldhusen an. Regionale Unterschiede in der Futterzusammenstellung, der Herstellung oder die Verwendung von Kuh-, Schaf- oder/und Ziegenmilch machen heimische Erzeugnisse einzigartig.

Oft haben diese Herstellerbetriebe Probleme mit der gesetzeskonformen Kennzeichnung ihrer Produkte. Feldhusen räumt ein: „Die Kennzeichnungsregeln der EU, ergänzt um nationale Regelwerke erfordern eine intensive Beschäftigung mit diesem Thema. Das ist von Kleinstunternehmen nicht immer sofort zu überblicken.“

Hintergrund

Der Begriff „Käse“ ist besonders geschützt. Nur aus Milch von zur Milchgewinnung gehaltener Tierarten wie Rinder, Büffel, Schafe und Ziegen hergestellter Käse darf auch „Käse“ heißen. Wichtig ist, dass Milchfett und Milcheiweiß nicht durch Fremdeiweiß oder Fremdfett ersetzt werden dürfen.

Die Deutschen verzehren durchschnittlich etwa 25 Kilogramm Käse pro Jahr. Ob auf Schulbrot oder als Abschluss für ein Dinner – für jeden Geschmack ist etwas dabei. Es gibt etwa 400 Sorten Käse in Deutschland.

Man kann den Käse nach

  • der Art der Reifung,
  • dem Wassergehalt und
  • den Fettgehaltstufen einteilen.

Es gibt z. B. den milden Gouda, den würzigen Tilsiter, den weichen Camembert und den harten Bergkäse, den fetten Mascarpone sowie den fettarmen Harzer.

Daneben werden regionale und landestypische Spezialitäten wie z. B. Allgäuer Emmentaler, Feta aus Griechenland und Parmesan aus Italien angeboten.

Quelle: LALLF – Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern