Sojadrink bleibt Sojadrink

Am 23.10.2020 war der zunehmende Verstoß gegen den in der EU seit Jahrzehnten geltenden Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse Gegenstand einer Abstimmung im Europäischen Parlament.

Dieses hat einem Änderungsantrag zur weiteren Stärkung und Durchsetzung des Bezeichnungsschutzes Milch zugestimmt. So werden die Milch und Milcherzeugnissen vorbehaltenen Bezeichnungen zukünftig auch vor jeder direkten oder indirekten kommerziellen Verwendung der Bezeichnung für vergleichbare Produkte oder Produkte, die als ersetzbar eingestuft werden und nicht der entsprechenden Definition entsprechen, geschützt, sofern eine solche Verwendung den mit der Bezeichnung verbundenen Ruf ausnutzt.

Darüber hinaus werden Milch und Milchprodukte gegen jeden Missbrauch, Nachahmung oder Anspielung geschützt, selbst wenn die Zusammensetzung oder die wahre Natur des Produktes angegeben ist oder von einem Ausdruck wie „Stil“, „Typ“, „Methode“, „wie hergestellt in“, „Nachahmung“, „Geschmack“, „Ersatz“, „wie“ oder ähnliches begleitet wird. Ferner werden Milchbezeichnungen gegen alle anderen kommerziellen Angaben oder Praktiken, die den Verbraucher hinsichtlich der wahren Natur oder Zusammensetzung des Produkts irreführen könnten, geschützt.

„Das ist nach der Tofu-Town-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus 2017, in dem er den Bezeichnungsschutz für Milch und Milcherzeugnisse eindrucksvoll bestätigt hat, ein weiterer Meilenstein, mit dem auch eine effektivere Durchsetzung des Bezeichnungsschutzes für Milch und Milcherzeugnisse nachhaltig gestärkt wird“, so Dr. Jörg Rieke, Geschäftsführer des Milchindustrie-Verbandes.

Die o. g. Ergänzungen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen, die es auf EU-Ebene bereits für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geographische Angaben gibt.

Wie die heute vom Europäischen Parlament verabschiedete Ergänzung zum Bezeichnungsschutz Milch am Ende aussehen wird, bleibt abzuwarten, da hierüber noch im ausstehenden Trilog zwischen Rat, Europäischem Parlament und der EU-Kommission eine Verständigung zu erzielen ist.

Quelle: Milchindstrie-Verband e.V. (MIV)