System zur Rückverfolgbarkeit von Lieferketten im Online-Handel wird verbessert

Kein Zwei-Klassen-Verbraucherschutz: Bundesministerin Julia Klöckner verschärft Regelungen.

Der so genannte Wilke-Lebensmittelskandal ist den meisten noch vor Augen. Um künftig schneller und effektiv risikobehaftete Lebensmittel aus dem Verkehr ziehen zu können, legt die Bundesernährungsministerin neue Anforderungen für die Rückverfolgbarkeit vor. Das Kabinett hat in seiner Sitzung vom 7.10.2020 den von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) beschlossen. Damit verschärft die Ministerin die Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln und verbessert die Überwachung des Online-Handels in diesem Bereich, um Verbraucher besser zu schützen.

Rückverfolgbarkeit

Der Faktor Zeit spielt bei Lebensmittelkrisen eine entscheidende Rolle. Es werden daher klare Vorgaben mit Blick auf Form und Frist der Übermittlung relevanter Daten eingeführt: Informationen zur Rückverfolgbarkeit sind binnen 24 Stunden und elektronisch an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Diese werden somit in die Lage versetzt, die Informationen noch schneller auszuwerten und nutzen zu können.

Online-Handel

Betreiber von Online-Marktplätzen sollen künftig stärker in die Verantwortung genommen werden, unsichere Erzeugnisse von ihrer Plattform zu entfernen. Künftig kann die zuständige Behörde den Betreiber über eine existierende Schnellwarnmeldung informieren, wenn auf dessen Seite solche Erzeugnisse angeboten werden. Dieser ist dann verpflichtet, die entsprechenden Angebote in eigener Verantwortung zu löschen. Zudem wird eine Regelung zur anonymen Probennahme geschaffen: Behörden können online zukünftig Proben unter einem Pseudonym bestellen. Damit wird eine Gleichstellung zum stationären Handel erreicht.

Dazu Bundesministerin Julia Klöckner: „Bei uns in Deutschland darf es keinen Zwei-Klassen-Verbraucherschutz geben, je nachdem, wie ich einkaufe. Ob stationär oder digital: Der Kunde muss sich darauf verlassen können, dass angebotene Lebens- und Futtermittel sicher sind – und, dass bestmöglich kontrolliert wird. Deshalb ermöglichen wir die anonyme Probennahme jetzt auch im Bereich des Online-Handels und nehmen damit in Europa eine Vorreiterrolle ein. Zugleich nehmen wir die Betreiber der Plattformen in die Pflicht, Angebote umgehend zu löschen, die unseren Standards nicht entsprechen.

Zudem führen wir klare Fristen für die schnelle Rückverfolgung von Lieferketten ein. Denn ein zügiges Handeln kann zur Gefahrenabwehr entscheidend sein. Auch in diesem Bereich sorgen wir für mehr Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher.“

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Quelle: BMEL