Trockeneis: Kohlendioxid-Vergiftungen sind möglich

Handelsübliches Trockeneis wird sowohl wegen seiner langanhaltenden kühlenden Eigenschaften für die Lagerung, den Versand und Transport für Frisch- und Tiefkühlwaren benutzt als auch für Nebeleffekte beispielsweise bei privaten Feiern oder Konzerten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nimmt Stellung zum gesundheitlichen Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Vergiftungsfälle mit Trockeneis kommen weltweit vor. Bekannt sind Fälle u. a. in Deutschland, den USA, in Japan, Thailand und in der Schweiz. Unfälle im Umgang mit Trockeneis umfassen darüber hinaus Erfrierungen oder Schäden durch Explosionen von Transportbehältern. Im Fokus der BfR-Stellungnahme steht das Risiko einer Vergiftung.

Als Trockeneis wird festes, mindestens -78,5° C kaltes Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) bezeichnet. Trockeneis geht bei Raumtemperatur durch Sublimation in gasförmiges CO 2 über. Dabei kommt es zu einer sehr starken Druckzunahme, wodurch in luftdichten Gefäßen Explosionsgefahr besteht.

Aus Trockeneis freigesetztes gasförmiges CO 2 kann zur Erstickung führen. Dabei verdrängt CO 2 den Sauerstoff der Luft, z. B. in unzureichend belüfteten Räumen oder beim Transport in Fahrzeugen. Die Folge: Der Sauerstoff in der Atemluft wird verringert. Gleichzeitig wird in der Lunge die Aufnahme von Sauerstoff in die roten Blutkörperchen behindert. Dadurch kann es bei erhöhter CO 2 -Konzentrationen in der Atemluft zu einem Sauerstoffmangel im Gehirn oder im Gewebe kommen, eine Folge sind Kopfschmerzen sowie oberhalb von ca. 2 % CO 2 unter Anderem Schwitzen, Kurzatmigkeit, Herzrasen, Atemnot, Schwindel, Sehstörungen, Zittern, bzw. Bewusstseinsstörungen. Ab ca. 5 % wirkt CO 2 narkotisch, oberhalb von ca. 8 – 10 % CO 2 in der Atemluft kann es zur Bewusstlosigkeit und zum Tod durch Ersticken innerhalb weniger Minuten führen.

Das Risiko einer Vergiftung durch Trockeneis steigt mit der Menge an Trockeneis in im Verhältnis zu Raumgröße und -belüftung. Generell gilt, dass Trockeneis nur in geeigneten, gut isolierten, aber nicht luftdicht verschlossenen Behältern (Explosionsgefahr) aufbewahrt und transportiert werden darf. Bei Transport, Lagerung und Verwendung in geschlossenen Räumen und Fahrzeugen ist immer auf eine ausreichende Belüftung zu achten.

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Quelle: BfR