Gentechnik und Saatgut: Ergebnisse der Überwachung durch die Bundesländer im Analysejahr 2020

Im Analysejahr 2020 (01.10.2019 – 30.09.2020) haben die amtlichen Untersuchungsstellen der Bundesländer nach Angaben der LAG (Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik) insgesamt 685 Saatgut-Untersuchungen von 7 verschiedenen Kulturpflanzenarten durchgeführt. Mais und Raps (Winter- und Sommerraps) nahmen hierbei einen Anteil von 61 Prozent bzw. 31 Prozent ein.

Im Analysejahr 2020 gab es unter allen untersuchten Saatgutpartien eine Maisprobe, in der GVO-Anteile im Spurenbereich nachgewiesen wurden. Der Anteil positiver Proben im Mais hat somit im Vergleich zu drei Positivfunden im Vorjahr wieder abgenommen (Abb. 2). Wie bereits in den Jahren 2013 bis 2018 wurden, nach einem Positivfund im Jahr 2019, im Jahr 2020 wieder in keiner der untersuchten Rapssaatgutproben GVO-Spuren nachgewiesen (Abb. 3). Auch bei den Kontrollen von Sojasaatgut wurden in keiner der untersuchten Partien GVO-Spuren nachgewiesen (Abb. 4). Als weitere Kulturarten wurden Zuckerrüben, Senf und Luzerne kontrolliert, jedoch mit kleiner Probenanzahl. Auch hier waren in allen Untersuchungen keine GVO-Beimischungen nachweisbar (Abb. 1).

Hintergrund

Die Saatgutüberwachung in Deutschland liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Saatgut werden regelmäßig von den Bundesländern im Internet unter www.lag-gentechnik.de/saatgut.html veröffentlicht. Die Probenahmen und Analysen erfolgen in der Regel zeitlich so abgestimmt, dass im Fall eines GVO-Nachweises das betroffene Saatgut rechtzeitig eingezogen werden kann und es nicht zur Aussaat gelangt. Beprobt werden inländisch erzeugte Saatgutpartien und auf dem Markt befindliches Saatgut, sowie importiertes Saatgut. Mindestens 10 Prozent der in Deutschland zur Anerkennung vorgestellten Saatgutpartien sollen untersucht werden. Alle Analysen erfolgen mit standardisierten Methoden für die Probenahme und den Nachweis von GVO in Saatgut, die vom BVL in der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach §28b des Gentechnikgesetzes veröffentlicht werden.

In der EU gibt es aktuell nur Sorten einer einzigen zum Anbau zugelassenen Pflanzenlinie, den Maiszünsler-resistenten Mais MON810, für den jedoch in Deutschland seit 2009 ein nationales Anbauverbot gilt. Nach Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2015/412 vom 11. März 2015 hat Deutschland für MON810 und weitere aktuell zur Entscheidung über den Anbau in der EU anstehende gentechnisch veränderte Pflanzen die sogenannte „opt-out“ Möglichkeit genutzt. Demnach wird Deutschland, wie weitere EU-Mitgliedstaaten auch, von einer Anbaugenehmigung für Produktionszwecke dieser GVO ausgenommen.

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Quelle: BVL