Nutri-Score tritt am 6. November in Kraft: großes ernährungspolitisches Vorhaben erfolgreich umgesetzt

Deutschland führt den Nutri-Score ein. Die entsprechende Verordnung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, wird heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am morgigen Freitag, 6. November, in Kraft. Unternehmen können den Nutri-Score dann rechtssicher verwenden.

Der Nutri-Score ist eine erweiterte Nährwertkennzeichnung und wird auf der Vorderseite von Verpackungen platziert. Er hilft beim Einkauf, die Nährwertqualität von Produkten einer Produktkategorie schnell und auf einen kurzen Blick zu vergleichen. Ganz nach dem Motto: Einfach besser essen!

Julia Klöckner: „Eines der großen ernährungspolitischen Vorhaben für Deutschland ist erfolgreich umgesetzt. Jetzt müssen Wirtschaft und Handel mitziehen. Der Nutri-Score bietet für Verbraucher leicht verständliche und vergleichbare Informationen und ist damit eine hilfreiche Orientierung am Supermarktregal. Die gesunde Wahl soll so leicht wie möglich werden. Ich habe die klare Erwartung an die Lebensmittelwirtschaft, dass sie die Kennzeichnung nutzt – die rechtlichen Voraussetzungen dafür haben wir jetzt geschaffen. Unabhängig davon setze ich mich für eine Harmonisierung der erweiterten Nährwertkennzeichnung auf EU-Ebene ein.“

Die nationale Einführung von erweiterten Nährwertkennzeichen ist nach geltendem EU-Recht nicht verpflichtend möglich. Auch in Frankreich oder Belgien ist der Nutri-Score nicht verpflichtend, ebenso wenig wie etwa das Keyhole-System in Skandinavien. Mit der Unterstützung vieler weiterer Mitgliedstaaten setzt sich Bundesministerin Julia Klöckner im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für die Einführung einer einheitlichen erweiterten Nährwertkennzeichnung in der EU ein. Ziel ist es, bei der Sitzung des EU-Agrarrats im Dezember gemeinsame Schlussfolgerungen der Mitgliedstaaten zu erreichen.

Die Einführung des Nutri-Score begleitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit einer umfassenden Informationskampagne für die Verbraucher und die Unternehmen. Unter www.nutri-score.de stehen Informationen, Expertenmeinungen, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Publikationen zur Verfügung.

Das BMEL leistet mit seiner nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten einen wichtigen Beitrag zu einer gesünderen Ernährung. Und die Strategie wirkt, das zeigen die Ergebnisse einer unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung durch das Max Rubner-Institut. Im Vergleich zu 2016 wurde etwa der Zuckergehalt in Quarkzubereitungen für Kinder um 20 Prozent reduziert, bei Kinderjoghurts sind es 15 Prozent. Im Vergleich zu 2018 wurde zudem der Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken für Kinder um 35 Prozent gesenkt. Das, was erfolgreich reduziert worden ist, kann auch mit Hilfe des Nutri-Score dargestellt werden, wenn durch die Reduzierung ein Wechsel in eine günstigere Stufe (beispielsweise von C nach B) gelingt. Das ist ein guter Anreiz.

Hintergrund

Die fünfstufige Farb-Buchstabenkombination des Nutri-Score reicht von einem grünen A bis zum roten E und zeigt den Nährwert eines Lebensmittels an. Innerhalb einer Produktgruppe trägt ein Lebensmittel mit grüner A-Bewertung eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein Produkt mit rotem E.

1. Welche Lebensmittel werden gekennzeichnet?

Grundsätzlich dürfen alle Lebensmittel, die eine verpflichtende Nährdeklaration auf der Verpackung tragen, mit dem Nutri­Score gekennzeichnet werden.

2. Wie wird der Nutri-Score berechnet?

Beim Nutri­Score zeigt eine fünfstufige, farbige Skala von A bis E, welche Nährwertqualität ein Produkt hat. Dazu werden der Energiegehalt sowie die Gehalte ernährungsphysiologisch günstiger und ungünstiger Nährstoffe miteinander verrechnet und der Skala zugeordnet. Die Farben Grün bis Rot helfen bei der Orientierung: Ein dunkelgrünes A trägt eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein rotes E. Der Nutri­Score bezieht sich jeweils auf 100 Gramm oder 100 Milliliter eines Lebensmittels. Zu seiner Berechnung nutzt er die ohnehin von den Unternehmen anzugebenden Angaben der Nährwerttabelle und des Zutatenverzeichnisses.

3. Was sagt der Nutri-Score konkret aus?

Durch den Nutri­Score können Verbraucherinnen und Verbraucher verschiedene Produkte einer Produktgruppe miteinander hinsichtlich ihres Nährwerts vergleichen. Das heißt: Innerhalb einer Produktgruppe ist beispielsweise ein Lebensmittel mit dunkelgrünem A mit Blick auf die Nährstoffzusammensetzung die ernährungsphysiologisch günstigere Wahl im Vergleich zu einem Lebensmittel mit einem gelben C.

4. Kann ich auch eine Fertigpizza mit Müsli vergleichen?

Nein, mit dem Nutri­Score lassen sich nur Produkte der gleichen Kategorie vergleichen, z. B. Schokoriegel A mit Schokoriegel B (gleiche Produkte unterschiedlicher Produzenten) oder ähnliche Produkte derselben Produktkategorie, z. B. Schokomüsli mit Früchtemüsli. Verbraucherinnen und Verbraucher können so erkennen, welches Produkt eine günstigere Nährwertzusammensetzung hat, und so die günstigere Alternative auswählen.

5. Darf ich für eine ausgewogene Ernährung nur noch Produkte der Kategorie A essen?

Nein, der Nutri­Score sagt nichts darüber aus, wie eine ausgewogene Ernährung aussehen sollte. Wer sich ausschließlich von einem Müsli der Kategorie A ernährt, isst noch lange nicht ausgewogen. Denn dazu gehören viele unterschiedliche Lebensmittel, auch Genussprodukte. Entscheidend ist die Menge, in der die Lebensmittel verzehrt werden. Das heißt: Auch Lebensmittel mit einem Nutri­Score von D oder E dürfen ab und an auf dem Speiseplan stehen – ohne dass man ein schlechtes Gewissen haben muss.

Quelle: BMEL