Zu viel Salz in beliebten Snacks

Fast Food, Burger
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Der aktuelle Ernährungs-Trend geht schon seit einiger Zeit weg von den klassischen drei Hauptmahlzeiten hin zu Snacks.

Diese flexiblen Minimahlzeiten sind bei deutschen Verbraucher*innen sehr beliebt. Laut Snackbarometer 2019 rangiert für rund 30 Prozent der Befragten der Imbiss nicht als kleine Zwischenmahlzeit, sondern ersetzt die klassische Hauptmahlzeit. Dabei liegen gerade salzige Snacks in der Beliebtheitsskala vorne.

„Für den Hunger zwischendurch sind Burger, Fischbrötchen, chinesische und türkische Imbissgerichte, Pizza, Nüsse, Chips und Knabberartikel besonders beliebt“, erläutert Renate Bleistein, Ernährungsexpertin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB).

Allerdings wird durch den Verzehr salziger Snacks die von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfohlene tägliche Speisesalzzufuhr von sechs Gramm pro Tag für Erwachsene und zwei bis fünf Gramm für Kinder und Jugendliche schnell überschritten. Die tatsächliche tägliche Salzaufnahme liegt im Durchschnitt – nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts – deutlich höher: Bei Frauen 8,4 Gramm und bei Männern 10 Gramm. „Auf Dauer kann eine zu hohe Speisesalzzufuhr der Gesundheit schaden und das Risiko für Bluthochdruck, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Übergewicht erhöhen“, warnt die Expertin.

Auch wenn einige Hersteller beispielsweise bei Tiefkühlpizzen sowie im Bäckerhandwerk ihre Rezepturen anpassen, um Salz zu reduzieren, betrifft dies nur einen kleinen Teil der Branche. Gerade im Segment der salzigen Snacks freuen sich die Produzenten nach wie vor über steigende Wachstumszahlen.

„Um Salz einzusparen empfiehlt es sich, auf das obligatorische Nachsalzen zu verzichten und beim Selbstzubereiten seiner Snacks statt Salz je nach Geschmack frische Kräuter, Gewürze, Zwiebeln oder Knoblauch zu verwenden. Um beim Einkaufen besonders salzreiche Lebensmittel zu vermeiden, hilft am besten der Nährwert-Vergleich pro 100 Gramm innerhalb einer Produktgruppe wie Pizza oder Salzstangen“, rät Bleistein.

Quelle: VerbraucherService Bayern