Ein wichtiger Baustein des Wildtiermonitorings: Brucellose-Diagnostik bei Wildschweinen

Aktuell steht die Afrikanische Schweinepest (ASP) als hochansteckende Tierseuche im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung – auch in Deutschland ist diese Krankheit bei Wildschweinen in Brandenburg und Sachsen seit diesem Jahr angekommen.

Doch während von der ASP für den Menschen keinerlei Gefahr ausgeht, können in Wildtieren durchaus auch andere Krankheiten schlummern, die auch auf den Menschen übertragbar sind – sogenannte Zoonosen. Solche Erkrankungen, wie beispielsweise die Brucellose beim Wildschwein, können nur durch das kontinuierliche Wildtiermonitoring in Baden-Württemberg erkannt und beobachtet werden.

Die Brucellose ist eine durch Bakterien der Gattung Brucella hervorgerufene Krankheit, die sowohl für Tiere als auch für Menschen gefährlich ist. Entsprechend der Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der Fassung vom 19. Juli 2011 (BGBl. I S. 1404) sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen (Brucellose-Verordnung) in der Fassung vom 17. Mai 2017 (BGBl. I S. 1267, 3060) ist die Brucellose der Rinder, Hausschweine, Schafe und Ziegen eine anzeigepflichtige Tierseuche. Dabei unterliegt bereits der Verdacht einer Erkrankung an Brucellose der Anzeigepflicht.

In der Haustierpopulation gilt die Brucellose in Deutschland als getilgt. Nur in seltenen Fällen kommt es zu einem erneuten Eintrag dieser auch für den Menschen gefährlichen Krankheitserreger. Als Ursache stehen häufig Wildtiere zur Diskussion, da diese weiterhin ein nicht zu unterschätzendes Erregerreservoir darstellen. Das CVUA Stuttgart hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach den Erreger der Brucellose in Wildtieren wie Hasen und Rehen nachgewiesen und darüber berichtet (Blazey, 2009 [1], Sting, 2013 [2]). Auch aus dem CVUA Freiburg wurde kürzlich über den Nachweis von Brucella suis Biovar 2 in einem Wildschwein berichtet (Kirchgäßner, Suntz, 2020 [3]).

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Quelle: CVUA Stuttgart