Nach foodwatch-Anzeige: Behörde geht gegen irreführende Klima-Werbung von Großmolkerei Arla vor

Unternehmen wehrt sich mit Klage.

Die Großmolkerei Arla hat das Verbraucherschutzamt in Düsseldorf verklagt – das Unternehmen will damit verhindern, dass die Behörde irreführende Klimaschutz-Werbung auf Arla Bio-Milchpackungen unterbindet. Die Verbraucherorganisation foodwatch hatte Arla im September bei der Lebensmittelüberwachung angezeigt. Nachdem das zuständige Düsseldorfer Amt für Verbraucherschutz daraufhin gegen das Unternehmen aktiv wurde, reichte Arla Klage ein, wie die Behörde gegenüber foodwatch erklärte: „Gegen die behördlich eingeleiteten Maßnahmen wurde seitens Arla Food Deutschland GmbH Klage erhoben. Das Verfahren ist derzeit beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig“, heißt es in einem Behördenschreiben, das foodwatch heute öffentlich machte.

Die Verbraucherorganisation wirft dem Milchhersteller Klima-Lügen vor: Arla bewirbt seine haltbare Bio-Weidemilch mit einem Klima-Siegel, das 71 Prozent weniger CO2-Emissionen verspricht – tatsächlich bezieht sich die Werbeaussage aber nicht auf die klimaintensive Milchproduktion, sondern lediglich auf die Herstellung der Verpackung. Die Verpackung ist bei einer durchschnittlichen Bio-H-Milch jedoch für gerade einmal 2,5 Prozent der Gesamtemissionen verantwortlich. Das Unternehmen verstoße damit gegen das im Lebensmittelrecht verankerte Täuschungsverbot, so foodwatch.

„Es ist ein wichtiges Zeichen für den Verbraucherschutz, dass die Behörde in Düsseldorf gegen die Großmolkerei Arla vorgeht. Andere Ämter sollten sich an Düsseldorf ein Beispiel nehmen. Viel zu selten kommen Lebensmittelbehörden ihrer Pflicht nach, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung zu schützen“, sagte Manuel Wiemann von foodwatch. „Anstatt die Klimaschutz-Lüge zu beenden, lässt Arla jetzt die Rechtsabteilung los: Der Konzern möchte offenbar weiterhin das Umweltbewusstsein der Käuferinnen und Käufer ausnutzen und damit Kasse machen. Damit darf Arla nicht durchkommen!“

Die Verbraucherorganisation bekräftigte erneut, die Lebensmittelämter in Frankfurt am Main und Lindau wegen Untätigkeit zu verklagen, falls sie nicht ebenfalls gegen Verbrauchertäuschung vorgingen. foodwatch hatte im September neben der Arla-Milch zwei weitere Produkte – den Volvic-Bio Rooibos-Tee von Danone Waters und den Grünländer Käse von Hochland – bei der Lebensmittelüberwachung gemeldet. Zuständig sind in diesen Fällen die Ämter in Frankfurt am Main (Danone) und Lindau (Hochland). Beide Behörden weigern sich bislang, gegen die Werbeaussagen vorzugehen. Alle drei Produkte waren im September für den „Goldenen Windbeutel“ nominiert, den foodwatch-Negativpreis für die dreiste Werbelüge des Jahres.

Hochland täuscht bei seinem Grünländer-Käse eine bessere Tierhaltung vor, so die foodwatch-Kritik. Auf der Verpackungsvorderseite heißt es, die Milch stamme von „Freilaufkühen“. Tatsächlich stehen die Tiere aber im Stall – worauf Hochland erst im Kleingedruckten auf der Rückseite hinweist. Im Fall von Danone kritisiert foodwatch, dass der Volvic Bio Roiboos Tee mithilfe einer rötlichen Plastikfolie den Eindruck erwecke, es handele sich bei dem Produkt maßgeblich um echten Rooibos-Tee. In Wirklichkeit enthält das Getränk jedoch lediglich 0,26 Prozent Tee-Aufguss und besteht überwiegend aus aromatisiertem Mineralwasser.

Gemäß Artikel 16 der „EU-Basisverordnung“ für Lebensmittel dürfen die „Werbung und Aufmachung von Lebensmitteln (…) die Verbraucher nicht irreführen.“ Auch die EU-Lebensmittelinformationsverordnung schreibt vor, dass Informationen über Lebensmittel „nicht irreführend“ sein dürfen, beispielsweise in Bezug auf die „Eigenschaften“ und „Methode der Herstellung oder Erzeugung“. Lebensmittelbehörden kommt nach dem deutschen Lebensmittelrecht die Aufgabe zu, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen.

Quelle: foodwatch